Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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stoffen. Gestützt auf Zwischenziele im Brennstoffbereich soll sich der Abgabesatz bei Zielverfehlungen wie bisher nach den auf Verordnungsstufe festgelegten Schritten erhöhen. Inwieweit der Maximalsatz notwendig sein wird, hängt von der Emissionsentwicklung und somit mitunter auch von der Wirkung anderer Massnahmen ab. Wenn die Emissionen genügend zurückgehen, kommt der Maximalsatz nicht zum Tragen. Die Erhöhungsschritte sowie die Schwellenwerte, bei deren Überschreitung eine Erhöhung erfolgt, werden auf Verordnungsstufe festgelegt.
Die CO2-Abgabe wirkt in erster Linie im Gebäudesektor und der Industrie. Das BAFU hat im Rahmen einer Evaluation die Wirkung der CO2-Abgabe im Zeitraum 2008–2013 untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Abgabe bereits zu signifikanten CO2-Einsparungen geführt hat. Die Einsparungen nehmen dabei mit höheren Abgabesätzen zu. Grosse Reduktionspotenziale wurden aufgrund der relativ tiefen Abgabesätze in den ersten Jahren noch nicht erschlossen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die CO2-Abgabe auch im Zeitraum 2021–2030 einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Reduktionsziele leisten wird.
Die Erträge werden bis 2025 grösstenteils und danach vollumfänglich an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt. Die Rückverteilung an die Wirtschaft über die AHV-Ausgleichskassen und an die Bevölkerung über die Krankenversicherer hat sich als kostengünstiger Mechanismus bewährt. Weil die steigenden Krankenkassenprämien dazu führen, dass immer mehr Versicherte Verbilligungen durch die Kantone erhalten, müssen jedoch mittelfristig Alternativen geprüft werden.
6.4.2 Innovationsförderung: Technologiefonds (Artikel 38)
Über den seit Ende 2014 operativen Technologiefonds verbürgt der Bund Darlehen an Unternehmen, die innovative Produkte und Verfahren entwickeln und vermarkten, die Treibhausgasemissionen oder den Ressourcenverbrauch reduzieren sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien begünstigen. Das Instrument siedelt sich in einer späten Phase der Innovation an, in der es um die Vermarktung erprobter Technologien oder Kapazitätserweiterungen geht, um neue Kunden zu erschliessen, und (günstiges) Fremdkapital benötigt wird. Der Technologiefonds unterstützt Investitionen, welche aufgrund ihres Risikos ohne Bürgschaft nicht getätigt worden wären.
Bis Ende Juli 2016 wurden 19 Bürgschaften50 gewährt, Bürgschaftsfälle sind bisher keine eingetreten. Über die Risikoexposition des Fonds gibt es daher noch keine Auswertungen. In der heutigen Ausgestaltung haftet der Fonds, wenn das Unternehmen die mit einer Bürgschaft gesicherte Darlehensschuld nicht mehr zurückbezahlen kann. Wird die Darlehensschuld zurückbezahlt, wird das Fondsvermögen nicht tangiert.
Seit 2013 werden dem Technologiefonds jährlich 25 Mio. CHF aus den Einnahmen der CO2-Abgabe zugeführt. Die Teilzweckbindung soll ab 2025 Jahre aufgehoben werden. Bis 2030 können jedoch weiterhin Bürgschaften mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren vergeben werden, sofern das Fondsvermögen dies zulässt. Für die Zeit nach der Aufhebung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ist zu prüfen, ob das Instrument so ausgestaltet werden kann, dass der Technologiefonds nicht nur für einen Ausfall haftet und sich so das Fondsvermögen allmählich vermindert, sondern im Erfolgsfall auch in Form von finanziellen Rückflüssen profitieren kann.
Die Bürgschaften des Technologiefonds haben mittelfristig einen beträchtlichen positiven Umweltnutzen, welcher inner- und ausserhalb der Schweiz generiert werden kann. Mit der Schliessung der Finanzierungslücke zwischen Eigenkapitalfinanzierung in der Startup-Phase und den regulären Firmenkrediten für etablierte Unternehmen trägt der Technologiefonds zudem zur Förderung des Innovationsstandorts Schweiz bei. Dass ein angemessener Wertschöpfungsanteil in der Schweiz generiert wird, ist daher neu explizite Voraussetzung für die Förderung.
50 Weitere Informationen können unter http://www.technologiefonds.ch/portfolio abgerufen werden.