Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten

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6.5 Massnahmen bei Gebäuden

6.5.1 Gebäudeprogramm (Artikel 37)

Das Gebäudeprogramm ist gemäss geltendem CO2-Gesetz bis 2019 befristet. Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 haben die eidgenössischen Räte einer Verlängerung und eine Umstrukturierung des über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanzierten Gebäudeprogramms zugestimmt. So werden die für das Gebäudeprogramm maximal verfügbaren Mittel von heute 300 auf neu 450 Mio. Franken pro Jahr aufgestockt. Zudem wird die heutige Zweiteilung des Programms gemäss einer Empfehlung der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK)51 aufgehoben und zukünftig sowohl die Förderung für die Gebäudehüllensanierung (heute Programmteil A) als auch die Förderung der erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik (heute Programmteil B) über Globalbeiträge ausgerichtet. Die Globalbeiträge werden in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Der Ergänzungsbeitrag darf nicht höher sein als das Doppelte des vom Kanton zur Durchführung seines Programms bewilligten jährlichen Kredits. Der Sockelbeitrag pro Einwohner beträgt dabei maximal 30 Prozent der verfügbaren Mittel. Um Globalbeiträge zu erhalten, müssen die Kantone über Programme zur Förderung energetischer Gebäudehüllensanierungen und zum Ersatz ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen verfügen. Jährlich maximal CHF 30 Mio. aus den teilzweckgebundenen Mittel können für Geothermie-Projekte eingesetzt werden. Förderberechtigt sind neu auch Massnahmen zur Verringerung des Stromverbrauchs im Winter sowie Kommunikation und Bildung. Der nicht ausgeschöpfte teilzweckgebundene Ertrag der CO2-Abgabe wird an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt.

Für den Zeitraum nach 2020 schlägt der Bundesrat mit seiner KELS-Vorlage den schrittweisen Abbau der Fördermassnahmen und die Aufhebung der Teilzweckbindung vor. Unter der Voraussetzung, dass die Kantone ihre Mustervorschriften konsequent umsetzen und kontinuierlich verschärfen, wird die Förderung der erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme mit der Zeit hinfällig. Vor diesem Hintergrund sind für den Abbau des Gebäudeprogramms im CO2-Gesetz nach 2020 nebst der Befristung der Teilzweckbindung bis 2025 keine Änderungen notwendig.

6.5.2 Subsidiäres Verbot fossiler Heizungen (Artikel 8 und 9)

Mit dem Auslaufen des Gebäudeprogramms nach 2025 ist die Förderung durch Vorschriften zur Verminderung der Treibhausgasemissionen bei Gebäuden abzulösen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) haben sich das Ziel gesetzt, bis 2050 die CO2-Emissionen aus Gebäuden um über 90 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.52 Dies setzt voraus, dass die Kantone ihre eigenen Vorschriften laufend verschärfen.

Der Emissionspfad des Szenarios «Neue Energiepolitik»53 der Energieperspektiven 201254 stimmt mit diesem langfristigen Ziel sowie den inländischen Reduktionszielen bis 2030 mehrheitlich überein. Dieser Pfad ist ein mögliches Ergebnis, wenn bis im Jahr 2050 die CO2-Emissionen im Gebäudebereich um rund 85 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden sollen.

51 EFK (2013): Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Evaluation der Programmorganisation

52 KdK: gemeinsame Stellungnahme der Kantone vom 1. Februar 2013 zur Energiestrategie 2050

53 Das Szenario «Neue Energiepolitik» hat zum Ziel, die energiebedingten CO -Emissionen im Jahr 2050 auf 1 bis 2 1,5 Tonnen pro Kopf zu senken. Hierfür sind eine international abgestimmte Entwicklung von energieeffizienten Technologien und deren beschleunigte Umsetzung sowie weltweite Abkommen und harmonisierte Instrumente zur CO2- Reduktion notwendig. Zudem wird die Begrenztheit der verfügbaren nachhaltigen Biomasse berücksichtigt. Dieses Szenario weist die CO2-Emissionen aller Sektoren aus und setzt somit die Reduktion im Gebäudebereich in einen gesamtschweizerischen Kontext.

54 Prognos 2012: Die Energieperspektiven für die Schweiz bis 2050. Energienachfrage und Elektrizitätsangebot in der Schweiz 2000–2050. Im Auftrag des Bundesamtes für Energie, Bern