Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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6.8 Förderung alternativer Energieträger
6.8.1 Förderung von biogenen Treibstoffen
Aus klimapolitischer Sicht ist eine Zunahme biogener Treib- und Brennstoffe erwünscht, sofern sie fossile Energieträger ersetzen und die Umwelt gesamthaft betrachtet nicht stärker belasten als letztere. Die Schweiz fördert biogene Treibstoffe, d.h. Treibstoffe, die aus Biomasse oder anderen erneuerbaren Energieträgern hergestellt werden, indem diese Energieträger von Steuererleichterungen profitieren können, wenn sie ökologische und soziale Anforderungen nachweislich erfüllen. Die heutige Erleichterung von der Mineralölsteuer ist gemäss geltendem MinöStG bis zum 30. Juni 2020 befristet. Die sich aufgrund der Steuererleichterung bei biogenen Treibstoffen ergebenden Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuer sind bis zu diesem Zeitpunkt durch eine periodische Erhöhung der Mineralölsteuer auf Benzin auszugleichen. In der Botschaft des Bundesrates74 wurde kurzfristig mit einer Mineralölsteuererhöhung von 1 bis 2 Rappen pro Liter und mittelfristig von 6 bis 7 Rappen gegenüber der damaligen Belastung gerechnet.
Zwischen 2008 und 2013 hat trotz Steuererleichterungen keine bedeutende Zunahme der biogenen Treibstoffe stattgefunden. Eine solche ist erst zu verzeichnen, seitdem die Importeure fossiler Treibstoffe ihre CO2-Emissionen kompensieren müssen und dafür auch ein Programm für die Produktion und den Vertrieb biogener Treibstoffe unterstützen, welche die Steuererleichterungskriterien erfüllen: Im Jahre 2015 wurden rund 28 Mio. Liter Bioethanol (Import 28 Mio. Liter, Inlandproduktion 0 Liter) und rund 45 Mio. Liter Biodiesel (Import 38 Mio. Liter, Inlandproduktion 7 Mio. Liter) versteuert. Dies entspricht im Vergleich zu 2013 einer Versiebenfachung beim Bioethanol und einer knappen Vervierfachung beim Biodiesel. Die Beimischung dieser Mengen zu fossilem Benzin und fossilem Dieselöl führt zu einer CO2-Reduktion von rund 0,18 Mio. Tonnen. Das technische Potenzial75 für die Verwendung von flüssigen, biogenen Treibstoffen in der Schweiz liegt bei rund 400 Mio. Litern (ca. 170 Mio. Liter beim Bioethanol, ca. 220 Mio. Liter beim Biodiesel), was – sofern damit fossile Treibstoffe ersetzt werden – einer Reduktion von knapp 1 Mio. Tonnen CO2 entsprechen würde.
Vor dem Hintergrund des geplanten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sowie der Spezialfinanzierung Strassenverkehr soll jedoch geprüft werden, ob sich andere Massnahmen besser eignen, um das Reduktionspotenzial der biogenen Treibstoffe, welche ökologische und soziale Anforderungen erfüllen, weiter zu nutzen und deren Anteil am Gesamttreibstoffverbrauch zu erhöhen.
Die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe sowie für Erd- und Flüssiggas zur Verwendung als Treibstoff sollen ab 1. Juli 2020 nicht weitergeführt werden. Die Frist für den Ausgleich der bis 30. Juni 2020 anfallenden Mineralölsteuer-Ausfälle soll dagegen bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden. Angesichts der Marktentwicklung, die auch beim Dieselöl zu einer substanziellen Zunahme des biogenen Anteils führte, scheint es nicht mehr gerechtfertigt, dass die Mindereinnahmen bei der Mineralölsteuer nur über einen Preisaufschlag beim Benzin aufgefangen werden. Die Kompensation soll daher auf Dieselöl ausgeweitet werden. Damit ist es möglich, die Steuererhöhungen auf Benzin und Dieselöl moderat auszugestalten.
6.8.2 Umgang mit synthetischen Treib- und Brennstoffen
Mit der sogenannten Power-to-Gas/Liquid Technologie (P2G/P2L; Überbegriff: P2X) können aus Strom via Elektrolyse Wasserstoff und mittels einer Methanisierung mit CO2 synthetisches Methan beziehungsweise flüssige synthetische Treib- oder Brennstoffe erzeugt
74 06.035: Botschaft zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes; BBl 2006 4268
75 Dieses leitet sich aus den europäischen Normen ab, welche eine Beimischung von maximal 5 Prozent Bioethanol zum Benzin bzw. maximal 7 Prozent Biodiesel zum Dieselöl erlauben. Diese Treibstoffqualitäten können von allen Benzin- und Dieselfahrzeugen uneingeschränkt verwendet werden. Zudem sind diese Mischungen nicht kennzeichnungspflic htig.