Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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werden. Allenfalls in Kombination mit der CO2-Abscheidung aus der Luft, die jedoch sehr energieintensiv ist, birgt P2X ein bedeutendes Potenzial zur Reduktion der fossilen CO2- Emissionen und gegebenenfalls zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien in Form von Gas. Für die Entwicklung der P2X-Technologie unterstützt der Bund verschiedene Forschungsarbeiten sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte. Allerdings ist die Erzeugung von Wasserstoff oder Methan aus Strom mit grossen Umwandlungsverlusten verbunden. Aus diesem Grund hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion von alt-Nationalrat Böhni76 fest, dass der für die Herstellung des synthetischen Treibstoffs notwendige Strom nachweislich aus erneuerbaren Energiequellen stammen und zudem Überschussstrom sein muss. Ansonsten besteht die Gefahr, dass erneuerbarer Strom verwendet wird, der anderswo durch fossilen Strom ersetzt wird, die CO2-Bilanz wie auch die ökologische Gesamtbilanz würde entsprechend negativ ausfallen. Die Anrechnung von synthetischen Treibstoffen bei den CO2-Vorschriften für Personenwagen, wie dies eine weitere Motion von alt-Nationalrat Böhni77 fordert, liegt nicht in der Logik des Instruments. Dieses zielt in erster Linie darauf ab, die CO2-Effizienz der Verbrennungsmotoren zu verbessern und damit den Treibstoffverbrauch pro gefahrenen Kilometer zu senken. Die Anrechnung von synthetischen Treibstoffen würde den technischen Fortschritt verzögern.
Für synthetische Treibstoffe gibt es bereits heute andere Fördermöglichkeiten: Weil sie ebenfalls zu den biogenen Treibstoffen (Treibstoffe aus anderen erneuerbaren Energieträgern) zählen, können sie bis 2020 von einer Mineralölsteuererleichterung gemäss Mineralölsteuer-Gesetzgebung profitieren, sofern nachgewiesen werden kann, dass die zur Elektrolyse eingesetzte Energie vollumfänglich aus erneuerbaren Quellen stammt. Zudem sind synthetische Treibstoffe, sofern sie die Anforderungen des Umweltschutzgesetzes (USG)78 erfüllen, auch für die CO -Kompensation zugelassen und können durch die kom-
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pensationspflichtigen Importeure finanziell unterstützt werden.
Da Biowasserstoff und synthetisches Methan auch als Brennstoff verwendet werden können und als solche nicht dem MinöStG unterliegen, existieren auch keine gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der ökologischen und sozialen Anforderungen. Das Parlament beschloss am 21. März 2014 eine Gesetzesänderung, die durch eine parlamentarische Initiative79 angestossen worden war. Diese erweitert einerseits die Anforderungen für Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe und überträgt dem Bundesrat andererseits im USG die Kompetenz, eine Zulassungspflicht einzuführen, sofern in der Schweiz in erheblichem Mass biogene Treib- und Brennstoffe und damit auch synthetische Treib- und Brennstoffe in Verkehr gebracht würden, welche die ökologischen und sozialen Anforderungen nicht einhalten. Diese Änderung des USG trat am 1. August 2016 in Kraft und ist in Übereinstimmung mit den restlichen Bestimmungen für die Mineralölsteuererleichterung bei biogenen Treibstoffen bis zum 30. Juni 2020 befristet.
6.8.3 Umgang mit Import von Biogas
In Erfüllung eines Postulates80 hat der Bundesrat am 15. Dezember 2015 einen Bericht gutgeheissen, der den internationalen Biogasmarkt analysiert. Insbesondere wurde geprüft, inwiefern im Ausland hergestelltes Biogas, das zum virtuellen Import in die Schweiz ins ausländische Gasnetz eingespeist wurde, rückerstattungsberechtigt von der CO2- Abgabe sein könnte.
In Ermangelung eines internationalen Herkunftsnachweises, wie er beim Strom bereits verbreitet ist, können weder Doppelzählungen verhindert noch die ökologischen und so-
76 14.3048 Mo Böhni. Rahmenbedingungen für Power to Gas rasch verbessern.
77 14.4128 Mo Böhni. Synthetische, CO -neutrale Treibstoffe. Anrechnung bei der CO -Flottenemissionsregelung. 2
78 SR 814.01
79 09.499 Pa.Iv. UREK-N. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen
80 13.3004 Po UREK-N. Internationaler Biogasmarkt im Brennstoffbereich