Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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sind, bei der Variante A «Entkopplung» (vgl. Ziffer 6.7.2) Emissionsverminderungen im Ausland anrechnen.
Der Bundesrat soll analog zur geltenden CO2-Gesetzgebung weiterhin Qualitätsanforderungen an Emissionsverminderungen im Ausland festlegen. Dabei sollen die in der Schweiz anrechenbaren Auslandreduktionen mindestens den internationalen Anforderungen genügen, mit welchen die Ziele des Übereinkommens von Paris umgesetzt werden (Ausführungsbestimmungen über Modalitäten und Verfahren). Für den Fall, dass das internationale Klimaregime nach 2020 relative vage Kriterien definiert oder keine genügende hohe Qualität der Emissionsverminderungen im Ausland garantiert, kann der Bundesrat deren Anrechenbarkeit einschränken.
Die Qualitätsanforderungen sind gleichermassen anwendbar auf Bewilligungen (z.B. Genehmigungsschreiben), welche die Schweiz privaten Akteuren erteilt, damit sie Aktivitäten zur Emissionsverminderung im Ausland durchführen und die daraus resultierenden Zertifikate ins Schweizer Register übertragen dürfen.
6.14 Anpassung an den Klimawandel (Artikel 7)
Das geltende Gesetz beauftragt den Bund, die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu koordinieren und für die Bereitstellung der für die Anpassung nötigen Grundlagen zu sorgen (Klimaszenarien, Impact- und Risikoanalysen). Den Kantonen gibt es keine spezifischen Aufgaben. Sie spielen aber bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen eine wichtige Rolle, denn viele Handlungsfelder fallen in ihre Zuständigkeit. Gemäss einer 2015 erstmals durchgeführten Berichterstattung befassen sich 18 Kantone mit der Anpassung an den Klimawandel. In 11 Kantonen gibt es dazu einen politischen Auftrag. Um die Rolle der Kantone und die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zu stärken, sollen die Kantone in der künftigen Gesetzgebung sowohl bei der Koordination als auch bei der Bereitstellung von Grundlagen stärker einbezogen werden.
Die Anpassung an den Klimawandel ist aber nicht nur für den Bund und die Kantone eine neue Aufgabe. Vielmehr braucht es auch auf lokaler und regionaler Ebene innovative Lösungen, um die Auswirkungen des Klimawandels bewältigen zu können. In vielen Fällen fehlen die dafür nötigen Lösungsansätze und Konzepte. Im Rahmen des Pilotprogramms Anpassung an den Klimawandel89 unterstützt der Bund die Kantone, Regionen und Gemeinden beim Umgang mit den neuen Herausforderungen durch den Klimawandel.
89 www.bafu.admin.ch/klimaanpassung-pilotprogramm