Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten
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4.11 Art. 7 JSG Sachüberschriftänderung und Grundsätzliche Bemerkungen zur Erleichterung einer Regulierung von Beständen geschützter Wildtierarten
Neue Sachüberschrift «Artenschutz und Regulierung von Beständen geschützter Tierarten»
In Vollzug der Motion Engler sollen neu auch Bestände geschützter Wildtierarten (u.a. Wolf) unter Artikel 7 regulierbar sein. Diese Änderung bedingt auch eine Erweiterung der Sachüberschrift von Artikel 7 im dritten Abschnitt des Jagdgesetzes. Der Erleichterung einer Regulierung von Beständen geschützter Wildtierarten und die damit einhergehende Erweiterung der Sachüberschrift wird mehrheitlich zugestimmt.
- Die KWL, die KBNL, die KOLAS, alle Kantone, die BDP, die FDP und die SVP, die von allen Kantonen, allen drei Kantonskonferenzen (KBNL, KOLAS, KWL), drei Parteien (BDP, FDP, SVP), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sowie sämtliche nationale Organisationen aus den Bereichen Gewerbe/Unternehmen, Jagd, Landschaftnutzung und Landwirtschaft (s. Anhang A) stimmen der Regulierungserleichterung geschützter
Wildtierarten und der Änderung der Sachüberschrift grundsätzlich zu.
Der Kanton BE begrüsst ausdrücklich, dass die vorgeschlagene Lösung im Rahmen der Berner Konvention umgesetzt werden kann.
Aus Sicht der KBNL stehen bei den Forderungen der überwiesenen parlamentarischen Vorstösse bezüglich Lockerung des Artenschutzes die Ansprüche des Menschen im Fokus. Die KBNL fordert, dass dies bei der Erarbeitung der definitiven
Gesetzesbestimmungen korrigiert wird. Denn es werde nur möglich sein, die Ansprüche der Arten (Artenschutz) und der Menschen (durch Regulierung) unter einen Hut zu bringen und die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden, wenn die
Ansprüche ausgewogen sind.
Die BDP erachtet die vorliegende gesetzliche Lösung als pragmatisch. Sie bevorzugt diese Lösung gegenüber den in den Vorstössen 10.3264 und 14.320 geforderten härteren Vorgehensweisen.
Die FDP unterstützt die Erweiterung im Sinne eines gangbaren Kompromisses, der insbesondere mit internationalen Abkommen (u.a. Berner Konvention) vereinbar ist.
- Die GPS, die SPS und ufs, die ENHK sowie fünfzehn weitere Organisationen lehnen die Neuregelung in dieser Form ab und/oder beantragen die Beibehaltung der bisherigen Regelung (Aqua Viva, Helvetia Nostra, Mountain Wilderness, Nos Oiseaux, Pro Natura,
SVS/BirdLife, WWF, GWG, Pro Silva, SFV/Forstverein, STS, TIR, Akademien der
Wissenschaften, Professur Waldökologie/ETHZ, Vogelwarte, ENHK). Es erfolgten zahlreiche Detailanträge und grundsätzliche Bemerkungen:
Die GPS und die SPS lehnen die Erweiterung der Sachüberschrift sowie die
Neuformulierung von Art. 7 Abs. 2 und 3 insgesamt ab. Sie beantragen, jegliche Aspekte im Zusammenhang mit Bestandsregulierungen unter Artikel 12 zu integrieren. Sie begründen ihre Ablehnung damit, dass der dritte Abschnitt des Jagdgesetzes dem «Schutz» gewidmet ist. Da in der eidgenössischen Gesetzgebung der Artenschutz über das Jagdgesetz erfolgt, sei dieser Abschnitt von grosser Bedeutung. Der Abschnitt vier behandelt anschliessend den «Wildschaden» und regelt Abschussmöglichkeiten. Diese Aufteilung mache Sinn und solle beibehalten werden. Bestandsregulierungen seien keine Schutzmassnahme. Der Artenschutz müsse auch weiterhin vom Bund
gewährleistet werden und stehe an oberster Stelle. Er dürfe nicht an Bedeutung verlieren, indem er durch Regulationsmöglichkeiten im gleichen Abschnitt abgeschwächt werde.
Mehrere Organisationen erachten Bestandsregulierungen für geschützte Arten
unverantwortlich oder nicht zielführend (ALA, Aqua Viva, Helvetia Nostra, Nos Oiseaux, Mountain Wilderness, Pro Natura, SVS/BirdLife, WWF). Der Artenschutz müsse auch
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