Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten

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BL, BS, GWG, Professur Geschützte Arten in ihren Beständen zu regulieren, um damit Regaleinbussen

Waldökologie/ETHZ, Pro entgegenzuwirken, ist abzulehnen.

Silva, SFV (Forstverein),

STS, TIR, Wildtierschutz Aus ethischer Sicht sei es äusserst fragwürdig, Raubtiere mit dem Ziel zu bejagen, den CH, Aqua Viva, GPS, Bestand anderer Wildtiere so weit ansteigen zu lassen, dass dieser wiederum durch die Mountain Wilderness, Pro Jagd reguliert werden muss (TIR).

Natura, SPS,

SVS/BirdLife, WWF Grossraubtiere – wie etwa der Luchs – haben einen positiven Einfluss auf den

Gesundheitszustand und die Altersstruktur anderer Wildtierbestände, insbesondere der Paarhufer. Sie dienen damit der Erfüllung der Art. 1 und 3 des JSG.

In der jagdlichen Fachpresse werde sogar bereits auf die beabsichtigte Regulierung des Luchses vorbereitet. Als Argument für die Luchsregulierung werden einzig die Einbussen im Jagdregal aufgeführt. Dies ist in Bezug auf die Waldverjüngung und -biodiversität eine äusserst bedenkliche, nicht begründbare Entwicklung, die forstlich nicht angenommen werden kann.

LU Neuformulierung eines zusätzlichen Tatbestandes: die Gewährleistung einer angemessenen

Nutzung durch die Jagd.

VS Eventualantrag (falls die Jagdbarkeitserklärung des Wolfes keine Aufnahme in die

Gesetzesrevision findet): der Schutz der jagdbaren Wildtierarten im Streifgebiet der Wolfsrudel explizit erwähnen.

JagdSchweiz, RJSo «(…) Schaden auch an Wildtierbeständen oder (…)»

Akademien der Ein Rückgang resp. eine verringerte Dichte der Beutetiere im Verlaufe einer

Wissenschaften Wiedereinwanderung von Beutegreifern könne nicht als «grossen Schaden» gelten, da es

sich um einen natürlichen Prozess handle.

Akademien der Begriff «grosser Schaden» müsse klarer definiert werden, ansonsten sei eine transparente Wissenschaften und einheitliche Umsetzung schwierig. Die Beurteilung der Schadensgrösse sei abhängig

von der subjektiven Wahrnehmung und Werthaltung. Neueste Studien zeigen zudem klar, dass die Rolle der Medien und deren Berichterstattung einen Einfluss auf die

Problemwahrnehmung in der Öffentlichkeit und auf die Anzahl der Wolfsabschüsse hat. Ein grosser Schaden müsste vor diesem Hintergrund zumindest ökonomisch relevant sein.

Akademien der Es muss klar geregelt werden, welche nicht tödlichen Massnahmen vor einem tödlichen Wissenschaften Eingriff vorgenommen werden müssen. Solche nicht tödlichen Massnahmen seien in Fällen

mit etablierten Territorien zielführender und problemlösungsorientierter als Abschüsse.

Division Conservation «la prévention d’importants dégâts aux infrastructures humaines et aux animaux de rente ou Biology/Universität Bern, d’un (…)»

fauna.vs

Konkrete Gefährdung

KOLAS, SZZV, BFSZV Verhütung …einer konkreten Gefährdung

SZZV, BFSZV «Verhütung (…) Gefährdung von Nutztieren oder die Einschränkung von Menschen in ihrer

Bewegungsfreiheit im Arbeits- und Freizeitbereich (…)»

SSZV, SBS-BNP «(…) Gefährdung von Menschen und Nutztieren in Gehöften und Dörfern (…)»

Ficedula, STS, Eine konkrete Gefährdung bestehe dann, wenn ein Übergriff auf Menschen auch wirklich Wildtierschutz CH dokumentiert ist und nicht einfach auf Verdacht hin, dass es passieren könnte. Bei jedem

Fall müsse auch konkret die Rolle in dem Vorfall der scheinbar gefährdeten Person abgeklärt werden. Überschreite der Mensch die Distanz zum Tier, könne nicht von einem Übergriff des Tieres gesprochen werden.

Zumutbare Herdenschutzmassnahmen

KOLAS «die Verhütung (…). Unter zumutbaren Herdenschutzmassnahmen wird ausdrücklich der

gesamte zeitliche Mehraufwand mitberücksichtigt».

Agridea Den Begriff «Zumutbarkeit» durch den juristisch gängigen Begriff «Verhältnismässigkeit»

ersetzen. «Verhältnismässigkeit» als Voraussetzung für regulative Massnahmen verstärkt den Bedarf nach einer genaueren Definition der Verhältnismässigkeit von

Schutzmassnahmen auf Bundesebene. Ansonsten bestehe das Risiko, dass künftig die

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