Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten

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 Fünf Kantone (AG, FR, GR, SG, SO) stimmen der Aufhebung ausdrücklich zu.

 Die GPS, die SPS sowie weitere Organisation, die den Art. 7 ablehnen haben folgerichtig gleichzeitig beantragt, den Art. 12 Abs. 4 beizubehalten (ALA, Aqua Viva, GWG, Helvetia Nostra, HSH-CH, Mountain Wilderness, Pro Natura, Pro Silva, SFV/Forstverein, SVS/BirdLife, WWF, Akademien der Wissenschaften, Professur Waldökologie/ETHZ, Vogelwarte, ENHK).

4.22 Art. 14 Abs. 4 JSG

4Der Bund führt die Schweizerische Forschungs-, Dokumentations- und Beratungsstelle für das Wildtiermanagement. Er fördert die Information der Öffentlichkeit und kann Forschungsstätten und andere Einrichtungen von gesamtschweizerischer Bedeutung, welche der Bildung, Forschung und Beratung dienen, Beiträge gewähren.

Die Regelung, wonach die Erkenntnisse der Forschungsarbeiten der Öffentlichkeit zugänglich

gemacht werden sowie der Ergänzung mit „Wildtiermanagement“ und „Beratung“ wird zugestimmt.

 Die KWL, die GPS, die SPS, neun Kantone (AG, BL, BS, FR, GR, NW, SO, SZ, VD) sowie eine Reihe von Organisationen stimmen ohne weitere Anträge zu, oder stimmen im Grundsatz zu und machen zusätzliche Anträge oder Bemerkungen (TIR, Aqua Viva, Mountain Wilderness, Pro Natura, SVS/BirdLife, WWF, Akademien der Wissenschaften, VGSP, SAC, SBV/Bergführer, SSZV, SZZV, SBS-BNP, BFSZV, STS, SGW, RJSo):

 GPS, SPS sowie weitere Organisationen erachten die Förderung von überkantonal durchgeführten Bestandsüberwachungen, regional aufbereitete Grundlagen und eine zeitgerechte, fachliche Beratung für das Management von Konflikt verursachenden Wildtieren essentiell (Aqua Viva, Mountain Wilderness, Pro Natura, SVS/BirdLife, WWF). Sie hoffen, dass diese Erkenntnisse künftig auch die politischen Entscheidungen

signifikant beeinflussen.

 Die VSGP unterstützt den Art. 14 Abs. 4 sehr, da sie davon überzeugt ist, dass langfristig Eingriffe in die Bestände alleine keine nachhaltige Lösung sind. Damit aber effektive Massnahmen erforscht und erprobt werden können, wäre aus Sicht VSGP eine vernetzte Zusammenarbeit mit entsprechenden Stellen der von Schäden betroffenen Branchen wünschenswert (z.B. Agroscope im Fall der Landwirtschaft).

 Der SAC und der SBV (Bergführer) begrüssen die Regelung und fordern, dass die

Erkenntnisse daraus auch für die in den Wildtierschutzgebieten geltenden Regeln zu verwenden sind. Aus ihrer Sicht ist heute nicht bei allen Einschränkungen für den Bergsport erwiesen, dass diese für den Wildtierschutz auch wirklich notwendig sind.

 Einige Organisationen beantragen, nur Forschungsaufträge zu geben, welche

gesamtschweizerisch nachweislich von Bedeutung sind (SSZV, SZZV, SBS-BNP, BFSZV).

 Der STS beantragt, dass der Bund mehr tierschutzrelevante Forschung im

Zusammenhang mit der Jagd fördert (u.a. Kollateralschäden verschiedener

Jagdmethoden (Streifschüsse, Fallwild mit Schussspuren) und deren Auswirkung

bezüglich Stress und Störungen von Wildtieren). Konkret erachtet es der STS als

notwendig, dass diesbezüglich in der eidgenössischen Jagdstatistik zusätzliche Daten erhoben, ausgewertet und öffentlich zugänglich gemacht werden (Pflicht zur

Nachsuche-Statistik für alle Kantone).

 Die SGW beantragt im erläuternden Bericht eine offenere Formulierung der

Einrichtungen von gesamtschweizerischer Bedeutung oder die explizite Erwähnung von der Schweizerischen Gesellschaft für Wildtierbiologie.

 RJSo fordert, dass die vom Bund unterstützten Projekte allgemeiner Art sein sollen und nicht in erster Linie eine Einschränkung der Jagd zum Ziel haben.

40/53 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288