Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/5: Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmensidentifikationsnummer · 17 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sowie der entsprechenden Verordnung (UIDV)
Hinzu kommt die Vorfinanzierung der Beiträge an die GLEIF für das erste Betriebsjahr, sobald das BFS als LOU akkreditiert worden ist. Das Prinzip der GLEIF sieht vor, dass die Beiträge für das betreffende Jahr auf der Grundlage einer Schätzung im Voraus bezahlt werden. Die Anpassung der Beitragshöhe (nach oben oder unten) erfolgt jeweils im Jahr darauf.
Art der Schätzung der Kosten Ausgaben Applikation «LEI Schweiz» CHF 70'000
Anpassung des UID-Registers CHF 50'000 Beteiligung an den Betriebskosten für das CHF 50'000 UID-Register Vorfinanzierung der Beiträge an die GLEIF CHF 15'000 für das 1. Jahr
Total CHF 185'000
Tabelle 6: Kostenschätzung
3.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Anpassungen im UIDG und in der UIDV auferlegen den Unternehmen keine neuen Verpflichtungen, bringen aber positive Folgen für die Wirtschaft mit sich.
Zunächst erlaubt das LEI-System den international tätigen Unternehmen, sich anhand einer einzigen, auf globaler Ebene anerkannten Nummer eindeutig zu identifizieren. Immer mehr Wirtschaftsaktivitäten mit dem Ausland erfordern einen offiziellen einheitlichen Identifikator. Dies hat den Vorteil, dass Unternehmen bei ihrer Auslandtätigkeit unterstützt werden.
Die Zuweisung des LEI ist zudem nicht verbindlich. Die betroffenen Unternehmen müssen selber dafür sorgen, dass sie all ihren Rechtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden nachkommen. Sie müssen das FinfraG einhalten und über sämtliche für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigten Spezialbewilligungen verfügen. Deshalb ist es zentral, dass klar zwischen der Zuweisung eines LEI und der Tatsache, dass alle Rechtspflichten erfüllt sind, unterschieden wird.