Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/5: Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmensidentifikationsnummer · 17 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sowie der entsprechenden Verordnung (UIDV)
Einheiten und von Einheiten, die an Finanzmärkten teilnehmen, ermöglichte. Aus diesem Grund hat die G20 infolge der Finanzkrise 2008 am Gipfel von Los Cabos im Juni 2012 die Einführung eines globalen Identifikationssystems für Finanzmarktakteure – des «Global Legal Entity Identifier System» (GLEIS) – abgesegnet. Dieses vereinfacht die Verwaltung und die Kontrolle der Risiken, sowohl durch den privaten Sektor als auch durch die öffentlichen Behörden.
Der einheitliche internationale Identifikator – der «Legal Entity Identifier» (LEI) – entspricht dem ISO-Standard 17442:2012. Anhand des LEI lassen sich auf internationaler Ebene die Einheiten, die an Finanzmärkten teilnehmen, identifizieren, die im Zahlungsverkehr und insbesondere im Derivatehandel tätig sind (z.B. Banken, Rohstoffhändler, Fonds). Die Umsetzung und Nutzung des LEI sieht zwei gesonderte Phasen vor:
In Phase 1, auch «Level 1 data» genannt, wird den Einheiten, die konkret Finanztransak-
tionen vornehmen, ein einheitlicher Identifikator (LEI) zugewiesen. Dieser Schritt erfolgt bei den Unternehmen in der Schweiz bereits in Form der UID.
In Phase 2, auch «Level 2 data» genannt, werden jeder im öffentlichen Register (Open
Data) der GLEIF aufgeführten Einheit Informationen zugeordnet, anhand derer die entsprechende Einheit der juristischen Einheit der Muttergesellschaft zugewiesen werden kann. Das Ziel ist eine konsolidierte Datenbank, mit der potenzielle Risiken anhand der Finanzbeziehungen zwischen den Einheiten analysiert werden können. Die zweite Phase hat 2014 in Form eines Forschungsprojekts begonnen und sollte im Laufe des Jahres 2016 umgesetzt werden können. Diese Phase bereitet aufgrund der Sensibilität und der öffentlichen Zugänglichkeit der Daten (Open Data) die grössten Schwierigkeiten.
Unterstützt wird der Aufbau des GLEIS vom Financial Stability Board (FSB), das eine dreistufige Organisationsstruktur validiert hat:
1. das Regulatory Oversighty Committee (ROC), das im Januar 2013 ins Leben gerufen
wurde und das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Behörden zusammensetzt. Das ROC ist für die Governance und die Aufsicht des GLEIS zuständig. Seine Hauptaufgabe ist es, die Einhaltung der von der G20 validierten Grundsätze (z.B. gemeinnütziger Zweck, öffentliches Interesse) zu gewährleisten. Die Schweiz wird im ROC durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) vertreten.
2. die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF)3, eine Stiftung nach schweizerischem
Recht mit Sitz in Basel, die für die operative Führung des GLEIS sowie die Zentralisierung und Verwaltung der Informationen der Local Operating Units (LOU) zuständig ist.
3. die Local Operating Units (LOU), die für die Ausstellung der LEI zuständig sind. Dabei
handelt es sich um lokale Vergabestellen, die die Registrierung, die Erneuerung, die Validierung und andere Dienstleistungen gewährleisten. Sie sind somit der Hauptpartner für die juristischen Einheiten, die einen LEI beantragen.
3 GLEIF: https://www.gleif.org/en/about