Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/5: Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmensidentifikationsnummer · 17 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sowie der entsprechenden Verordnung (UIDV)
Diese Leistung erfolgt unmittelbar, die Qualität ist sichergestellt durch das Abstellen auf die UID-Infrastruktur und die Daten stehen im UID-System zur Verfügung. Insofern kann das UID-System einen der Strategiepunkte, der im Zusammenhang mit der Implementierung der UID festgelegt wurde, erfüllen, nämlich die Entwicklung von B2G- (Business to Government) und B2B-Leistungen (Business to Business).
Die Angaben zu den Unternehmensgruppen können auch dazu verwendet werden, die Daten aus der in Kapitel 1.1 beschriebenen Phase 2 zu validieren und aufzubereiten.
Das Grundprinzip besteht in der Verwendung der bestehenden Infrastruktur sowie der Wiederverwendung der im Rahmen der Umsetzung des UIDG und der UIDV etablierten Validierungsprozesse. Die Implementierung der LOU in der Schweiz durch das BFS wird somit vollständig auf dem UID-System beruhen und der LEI wird zu einem Attribut der UID für internationale Bedürfnisse.
Im GLEIS kann ein Unternehmen in der Regel auswählen, bei welcher LOU es sich anmelden möchte. So kann sich beispielsweise ein italienisches Unternehmen bei der deutschen LOU anmelden. Es gilt hierbei der Grundsatz, dass die LOU die Richtigkeit ihrer ans GLEIS übermittelten Daten jährlich überprüft. Dieses Qualitätsprinzip ist das zentrale Element, auf dem das GLEIS aufbaut. Die LOU muss somit garantieren können, dass die gelieferten Daten korrekt sind, damit die vom GLEIS verfolgten Ziele erreicht werden können.
Genau bei diesem Punkt können Systeme wie SIRENE in Frankreich und die UID in der Schweiz korrekte und validierte Informationen zu den einheimischen Einheiten liefern. Die gegenwärtige Situation zeigt, dass die Qualität der Daten von Schweizer Einheiten, die bei ausländischen LOU angemeldet sind, zu wünschen übrig lässt und dass die Validierung nicht nach den festgelegten Standards erfolgt. Es gibt zahlreiche Fälle von bei ausländischen LOU angemeldeten Einheiten, deren Firmennamen fehlerhaft sind und/oder deren Adressen veraltet sind und/oder die vor Jahren aus dem UID-Register gelöscht wurden.
Analog zu Frankreich wird die Schweizer LOU nur juristische Einheiten nach schweizerischem Recht betreuen. Einheiten mit Sitz im Ausland müssen sich an eine andere LOU wenden.
Für die Schweiz und insbesondere für die Bundesbehörden ist es unerlässlich, über zuverlässige, korrekte Informationen zu verfügen. Da dies insbesondere für Regulierungsbehörden, d.h. Einheiten, die öffentliche Politik betreiben, unabdingbar ist, müssen Informationen langfristig stabil und die Rolle der LOU nachhaltig sein. Dies ist die eigentliche Qualität des UID-Systems.
1.5 Wie werden die LOU finanziert?
Das GLEIS beruht auf einem Geschäftsmodell, bei dem die LOU den juristischen Einheiten Beiträge für die Zuweisung und Verwaltung des LEI in Rechnung stellen, ohne einen Gewinn zu erzielen. Diese Beiträge müssen die Kosten decken. Bei Systemen wie dem SIRENE und dem UID-System müssen dazu im Wesentlichen Prozesse zur Kontrolle der LEI-Zuweisung eingeführt werden. Die entsprechende Infrastruktur ist grösstenteils bereits vorhanden.
Dank des UID-Systems kann der LEI in der Schweiz ohne grössere IT-Investitionen (z.B. Verwendung von UID-Infrastruktur und -Internetseite) eingeführt und verwendet werden. Die Investitionen lassen sich durch die Beiträge decken. Die Aufgaben in Zusammenhang mit der Verwaltung des LEI lassen sich in die Aufgaben des UID-Personals integrieren. Anhand der LEI-Beiträge können auch die Kosten für die administrativen Prozesse rund um die Abrechnung, das Inkasso der Beiträge und die Rückzahlung an die GLEIF gedeckt werden.