Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/5: Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmensidentifikationsnummer · 17 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sowie der entsprechenden Verordnung (UIDV)
Anzahl
Anzahl Anzahl juristi-Unterneh-
Kategorie Unterneh- sche Einheimensgrup-
men ten pen (EG)
A. Alle gebietsansässigen Unternehmensgrup- 6052 15'817 15'817 pen (EG)
B. Multinationale Unternehmensgruppen (EG)
a) Ausländische EG im Inland 6985 10'517 10'517 (Total i bis viii)
Verteilung gemäss Land, in dem sich das Entscheidungszentrum befindet i) EU28 5283 78127812
ii) EFTA 201 271271
iii) Übriges Europa 44 5858
iv) China 18 2020
v) Indien 60 8484
vi) Japan 127 205205
vii) USA 809 14401440
viii) Übriges «Nicht-Europa» 443 627627
b) Schweizerische EG6100
i) Im Inland 11'647 11'647
ii) Zweigunternehmen im Ausland 62'740 62'740
Tabelle 4: Situation der Unternehmensgruppen in der Schweiz im Jahr 2014 nach deren Typologie im EuroGroups-Register (Stand am 19.02.2015 – Quelle BFS)
Des Weiteren gilt es zu erwähnen, dass der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) derzeit die systematische Verwendung des LEI als Basisidentifikator für seine Statistikproduktion untersucht. Sollte sich dieser durchsetzen, könnte der LEI in der Schweiz zum Pendant der UID in der Statistikproduktion werden.
1.4 Grundsätze der Implementierung der LOU in der Schweiz
Das BFS muss noch vor dem Inkrafttreten der Teilrevision des UIDG sowie der UIDV von der GLEIF akkreditiert werden. Das BFS muss des Weiteren sicherstellen, dass es diese Akkreditierung nicht verliert. Die Akkreditierung als LOU dient als Bestätigung, dass das BFS die Grundsätze der GLEIF implementieren und einhalten kann. Namentlich muss das BFS – wie in Kapitel 1.1 erläutert – die Identifikation der an Finanzmärkten teilnehmenden Einheiten sowie die Registrierung der Unternehmensbeziehungen sicherstellen. Diese Prozesse werden basierend auf der vom BFS verwalteten Infrastruktur entwickelt.
Das UID-System ermöglicht – wie dies in Frankreich mit dem «Système informatisé du répertoire national des entreprises et des établissements» (SIRENE) der Fall ist – eine Validierung der Informationen durch die Gesuchsteller zum Zeitpunkt der Erfassung ihres Gesuchs. Hat die Einheit den LEI anhand ihrer UID einmal beantragt, muss sie die sie betreffenden Informationen nicht mehr erfassen oder validieren, da diese bereits im UID-System vorhanden sind.