Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/5: Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmensidentifikationsnummer · 17 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sowie der entsprechenden Verordnung (UIDV)
Die derzeitige Praxis zeigt, dass sich die Tarife von LOU zu LOU unterscheiden (vgl. Tabelle 5).
Italien
Deutsch- Frank-
Beitrags- USA (Camere England Durch-
land reich art (GMEI) di com- (LSE) schnitt (GEI) (INSEE) mercio)
Eintrittsbeitrag $ 210.00 € 140.00 € 122.00 € 150.00 £ 138.00 -
(1. Jahr)
Jahresbeitrag $ 104.00 € 90.00 € 85.40 € 50.00 £ 84.00 -
Eintrittsbeitrag CHF CHF CHF CHF CHF CHF
(1. Jahr) 210.00 154.00 134.20 165.00 207.00 174.04
Jahresbeitrag CHF CHF CHF CHF CHF CHF 95.59
104.00 99.00 93.94 55.00 126.00
Tabelle 5: Beiträge bei den wichtigsten LOU (oben: in Dollar, Euro und Pfund; unten: in Schweizer Franken)
Die GLEIF sorgt dafür, dass die Grundsätze des GLEIS eingehalten werden, namentlich in Bezug auf die Kostendeckung. Die Missachtung dieses Grundsatzes kann dazu führen, dass die LOU ihre Akkreditierung bei der GLEIF sowie das Recht, den LEI zuzuweisen, verliert.
1.6 Überblick über die LOU-Funktion im Ausland
Auf internationaler Ebene liegen unterschiedliche Situationen vor. Da das GLEIS offen konzipiert wurde, können private wie auch öffentliche Einrichtungen zu LOU ernannt werden und in einem Land kann es mehrere LOU geben. Dies wurde unter anderem so festgelegt, weil es in bestimmten Ländern keine Instrumente wie die schweizerischen Handelsregister gibt. In den USA beispielsweise fehlt ein System zur eindeutigen Identifikation. Europa hingegen verfügt über solche Systeme, die beim LEI-System einbezogen werden. Andererseits garantieren die beiden Gesetzgebungen, die die Verwendung des LEI als Identifikator verlangen, namentlich die «European Market Infrastructure Regulation» (EMIR)11 in der Europäischen Union (und im Europäischen Wirtschaftsraum [EWR]) und der «Dodd-Frank Act»12 in den USA, einen raschen Aufbau der LOU-Infrastrukturen. In der Schweiz kann der LEI-Problematik im Bereich der Finanzmärkte erst seit dem 1. Januar 2016 mit dem Inkrafttreten des FinfraG begegnet werden.
In den USA ist eine private Einrichtung LOU, während in Europa verschiedene staatliche oder parastaatliche Organe diese Aufgabe wahrnehmen. In Frankreich beispielsweise hat die «Banque de France», die den nationalen Finanzmarkt beaufsichtigt, das INSEE beauftragt, sich als LOU ernennen zu lassen, um die gesamte vom INSEE verwaltete Identifikationsinfrastruktur nutzen zu können.
Dieses Beispiel ist deshalb interessant, weil Frankreich – Vorreiter in diesem Bereich – seinen einheitlichen nationalen Identifikator in den 1970er-Jahren eingeführt hat. In Frankreich wurde die SIREN-Nummer («Système d'identification de répertoire des établissements») eingeführt,
11 Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. Text von Bedeutung für den EWR (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012R0648)
12 http://www.cftc.gov/LawRegulation/DoddFrankAct/index.htm