Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/51: Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung) · 17 Seiten

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1. Ausgangslage

Am 23. September 2016 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung) durchzuführen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 23. Dezember 2016. Insgesamt gingen 43 Stellungnahmen ein. Das Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten ist im Anhang ersichtlich.

2. Eingegangene Stellungnahmen

2.1 Kantone

AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, UR, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK)

2.2 Parteien

Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP), Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), FDP.Die Liberalen (FDP), Schweizerische Volkspartei (SVP), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)

2.3 Verbände/Organisationen

Centre Patronal (CP), Chambre vaudoise des arts et métiers (fPv), economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes (FER), Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), Schweizer Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand (EXPERTsuisse), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Schweizerischer Treuhänder-Verband (TREUHAND SUISSE), Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz (SwissHoldings), Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB), Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD)

3. Die Vernehmlassungsvorlage

Unter den Begriff der Konzernfinanzierung werden zwei unterschiedliche Unternehmensaktivitäten subsumiert:

 Konzernexterne Finanzierung: Ein Unternehmen tritt am Markt auf, um Fremdkapital aufzunehmen, beispielsweise mittels Ausgabe einer Obligation. Auf der Obligation entrichtet es den Anlegern Zinsen.

 Konzerninterne Finanzierung: Ein Unternehmen sorgt für die Bereitstellung von Kapital innerhalb der Unternehmensgruppe mittels der Vergabe von Darlehen bzw. der Verwaltung der Liquidität.

Bei diesen Aktivitäten fallen nach geltendem Recht im Regelfall auf den Zinszahlungen inländischer Unternehmen Verrechnungssteuern an. Die Erhebung einer Quellensteuer von 35% gegenüber sämtlichen Investoren ist im internationalen Vergleich ein Nachteil und schwächt den Kapitalmarkt Schweiz. Die Folge ist, dass die Konzernfinanzierung im Ausland stattfindet (inkl. Wertschöpfung, Arbeitsplätze etc.).