Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/51: Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung) · 17 Seiten

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Schweizer Industrie- und Dienstleistungskonzerne bei der Innenfinanzierung eliminiert und klare Verbesserungen für ihre Treasury-Aktivitäten erreicht werden, die inskünftig vermehrt in der Schweiz ausgeübt werden könnten. Der Einführung des Stichtagsprinzips wird zugestimmt. Dieses verhindert, dass kurzfristige Finanzierungsvorgänge der Schweizer Gesellschaften, die am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen,

hohe Verrechnungssteuerfolgen verursachen. Das Prinzip soll explizit in den Wortlaut von Art. 14a aufgenommen werden.

Economiesuisse hält zudem weitergehende Anpassungen für notwendig, damit schweizerische sowie ausländische Konzerne weitere signifikante konzerninterne Finanzierungsaktivitäten in der Schweiz durchführen können. So sollte das im Ausland aufgenommene Kapital über eine schweizerische Konzerngesellschaft verrechnungssteuerfrei zur Finanzierung von ausländischen Konzerngesellschaften eingesetzt werden können. Economiesuisse schlägt folgende Anpassung der neuen Formulierung von Art. 14a Abs. 3 VStV vor:

3Die Regelung nach Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn eine inländische Konzerngesellschaft eine Obligation einer zum gleichen Konzern gehörenden ausländischen Gesellschaft garantiert und die von der ausländischen Konzerngesellschaft an die inländische Konzerngesellschaft weitergeleiteten Mittel per Bilanzstichtag den Umfang des Eigenkapitals der ausländischen Konzerngesellschaft übersteigen. Unschädlich ist der Mittelrückfluss an die inländische Konzerngesellschaft, soweit diese Mittel zur Finanzierung von ausländischen Konzerngesellschaften verwendet werden.

Für viele Konzerne dürfte es nur mit dieser Anpassung möglich sein, zentrale Treasury-Aktivitäten wie das Cash-Pooling oder konzerninterne Finanzierungsaktivitäten im Inland vorzunehmen und auf entsprechende Strukturen im Ausland zu verzichten. Die Beschränkung der verrechnungssteuerlichen Ausnahme auf das Eigenkapital der ausländischen Finanzierungsgesellschaft wird damit begründet, dass der Sicherungszweck ausgehöhlt würde, wenn über eine ausländische garantierte Obligation aufgenommene Mittel auf dem Wege der konzerninternen Finanzierung verrechnungssteuerfrei in die Schweiz fliessen könnten. Der Sicherungszweck wird jedoch auch dann in keiner Weise eingeschränkt, wenn es ohne Verrechnungssteuerfolgen möglich ist, im Ausland aufgenommene Mittel über eine schweizerische Konzernfinanzierungsgesellschaft wiederum ins Ausland fliessen zu lassen. Rechnerisch können somit nach wie vor keine Mittel aus einer inländisch garantierten Auslandsemission in die Schweiz zurückgeführt werden, ohne dass dadurch die inländische Garantin auf ihren Zinszahlungen der Verrechnungssteuer unterliegt.

Die SBVg und der VSKB begrüssen die Bestrebungen des EFD, die verrechnungssteuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung in der Schweiz zu verbessern. Die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Anpassungen der Verrechnungssteuerverordnung stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar. Die SBVg und der VSKB fordern jedoch eine Anpassung in folgenden drei Bereichen:

1. Finanzierung ausländischer Konzerngesellschaften

Aus der Optik der Konzernfinanzierung von der Schweiz aus wäre es sehr sinnvoll, wenn das im Ausland emittierte Kapital über eine schweizerische Konzerngesellschaft zur Finanzierung von ausländischen Konzerngesellschaften eingesetzt werden könnte. Ohne Umsetzung dieses Anliegens kann die Zielsetzung der Verordnungsreform, die Einhaltung der Substanzanforderungen für die konzernweiten Finanzierungsaktivitäten in der Schweiz gemäss den neuen BEPS-Vorgaben,

nicht erreicht werden.