Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/51: Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung) · 17 Seiten

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SwissHoldings könnte die Beseitigung der Mängel im Konzernaussenfinanzierungsbereich auch mit einer Befreiung von Unternehmensobligationen von der Verrechnungssteuer erreicht werden.

Für economiesuisse stellt die vorgeschlagene Anpassung der VStV einen ersten wichtigen, wenn auch kleinen, Schritt dar, die steuerlichen Bedingungen der Konzernfinanzierung zu verbessern. Die Anpassung der VStV kann jedoch keinesfalls das Endziel darstellen. Schweizer Betriebsaktivitäten sind weiterhin mit verrechnungssteuerbelasteten Schweizer Obligationen oder Eigenkapital zu finanzieren.

Eine grundlegende Reform der Verrechnungssteuer ist weiterhin unbedingt notwendig. Nur so ist es möglich, gravierende Nachteile der Verrechnungssteuer für Werk- und Finanzplatz zu beseitigen, die konzernexterne Finanzierung in die Schweiz zurück zu holen und den unterentwickelten Kapitalmarkt zu beleben.

Für Treuhand Suisse stellt nicht nur die heutige Regelung von Art. 14a VStV ein Hindernis dar, sondern es bestehen weitere Probleme. Namentlich ist die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung, was die Verzinsungsvorgaben bei Cash Poolings anbelangt, im internationalen Vergleich zu wenig flexibel. Wie die Erfahrung leider zeigt und auch der Bundesrat feststellt, nimmt sich die Schweiz in den meisten Fällen selbst aus dem Wettbewerb heraus. Andere Länder bieten Konzernen wesentlich attraktivere Bedingungen für die Finanzierungsfunktionen. Der Handlungsbedarf bei der Verrechnungssteuer besteht jedoch nicht nur im Finanzbereich, sondern umfasst sämtliche Wirtschaftszweige. Treuhand Suisse hat bei verschiedenen Vernehmlassungsantworten darauf aufmerksam gemacht, dass der Verrechnungssteuersatz von 35% im heutigen Umfeld entschieden zu hoch ist. Hinzu kommen verschiedene Rechtsunsicherheiten, so auch im Rückerstattungsbereich, und mögliche Verzugszinsfolgen von 5%. Der in den letzten Jahren leider stetig zu verzeichnende Rückgang von Unternehmensansiedlungen ist ein klarer Hinweis für den dringenden Handlungsbedarf. Die heutige Verrechnungssteuerordnung und -praxis sind auch infolge der Entwicklungen mit dem automatischen Informationsaustausch, dem BEPS-Programm der OECD (bspw. Meldung von Steuerrulings, verschärfte Verrechnungspreisvorschriften, Country by Country-Reports) usw. zu überdenken. Die zunehmenden Informations- und Transparenzvorschriften machen Sicherungssteuern überflüssig. Anstatt mit dem Zahlstellensteuerprinzip weitere administrative Belastungen und doppelte Sicherungen mittels Meldungen und Quellensteuern einzubauen, was die Schweiz nur noch unattraktiver macht, wäre es aus wettbewerbstechnischer Sicht wünschenswert und sinnvoller sich zu überlegen, wo es überhaupt den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer in der neuen «Welt der Transparenz und Meldungen» überhaupt noch braucht. Weiter ist eine markante Steuersatzsenkung notwendig. Würde die Schweiz die Chance nutzen, die heutige Verrechnungssteuer zukunftsgerichtet an die neuen Gegebenheiten anzupassen, könnte die Schweiz im Steuerwettbewerb einen grossen Schritt vorwärts tun und damit die Basis für zusätzliche und nachhaltige Steuereinnahmen legen. Ferner könnte die vielfach ge-

wünschte bürokratische Mehrbelastung von Unternehmen und der Verwaltung abgebaut werden.

Der sgv hält fest, dass die vorgesehenen Verbesserungen der steuerlichen Bedingungen der Konzernfinanzierung ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung sind. Auch für den sgv braucht es aber eine grundlegende Reform der Verrechnungssteuer, um deren Nachteile für den Werk- und Finanzplatz Schweiz zu beseitigen, die konzernexterne Finanzierung in die Schweiz zurück zu holen und den unterentwickelten Kapitalmarkt zu beleben. Auch die KMU haben ein Interesse daran, dass die grossen Konzerne möglichst gute Rahmenbedingungen vorfinden, denn sie sind vielfach wichtige Kunden und Lieferanten der KMU; es besteht ein gegenseitiges Abhän-