Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/51: Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung) · 17 Seiten

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Für die VSUD gehen die vorgeschlagenen Massnahmen in die richtige Richtung, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für die interne Konzernfinanzierung von Schweizer Konzernen in der Schweiz zu verbessern. Die VSUD begrüsst die Einführung des Stichtagsprinzips für den Nachweis der Mittelverwendung. Finanzierungsvorgänge der Schweizer Gesellschaft, die am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, werden bei der Ermittlung der Verrechnungssteuer nicht berücksichtigt. Dadurch werden allfällige Verrechnungssteuerfolgen vermieden. Ferner begrüsst die VSUD die Zulässigkeit indirekter Mittelzuflüsse in die Schweiz, sofern diese nicht missbräuchlich erfolgen. Dadurch erhalten Schweizer Konzerne die Möglichkeit Cash Pools und andere Treasury-Aktivitäten aus der Schweiz heraus zu international wettbewerbsfähigen Bedingungen zu verwalten. Bisher im Ausland angesiedelte konzerninterne Finanzierungen und das Cash Pooling könnten damit in die Schweiz zurückgeholt werden. Die VSUD regt ausserdem an, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre Praxis im Hinblick auf Cash Pools weiter lockert. Nur die gleichzeitige Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer und der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird die beabsichtigten Verbesserungen für die Unternehmen herbeiführen. Bei der Umsetzung der Vernehmlassungsvorlage sollte darauf geachtet werden, dass für die Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten und kein weiterer bürokratischer Aufwand entstehen.

Zustimmung mit Vorbehalt

Parteien

Die FDP ist der Ansicht, dass ein auf das Eigenkapital der ausländischen Gesellschaft beschränkter Mittelzufluss in die Schweiz ungenügend ist und fordert in diesem Punkt eine Flexibilisierung. Zudem sollte es ermöglicht werden, dass im Ausland emittierte Mittel in der Schweiz gehalten werden können, wenn sie zur Finanzierung von ausländischen Konzerngesellschaften eingesetzt werden.

Die SPS macht einen Vorbehalt gegenüber dem stück- und schrittweisen Vorgehen bei der Reform der Verrechnungssteuer. Zudem fordert sie, dass die finanziellen Konsequenzen der ersten Reform von 2010 (im Rückblick) nachträglich dargelegt und wenigstens Schätzungen über die finanziellen Folgen der neuerlichen Änderung vorgenommen werden.

Die BDP begrüsst die vorgeschlagene Stossrichtung gemäss neuer VStV, die Einschränkung der Weiterleitung von Mitteln auf das Eigenkapital der ausländischen Emittentin ist aber zu strikt. Schweizer Konzernen dürfte dies nicht erlauben, die konzerninterne Finanzierung in die Schweiz zurückzuholen. Somit wird das eigentliche Ziel der Vorlage verfehlt. Mehr noch: Aufgrund von BEPS könnten Schweizer Konzerne gezwungen sein, ausländische Finanzierungsgesellschaften mit zusätzlicher Substanz auszustatten. Damit drohen weitere Arbeitsplätze und Wertschöpfung aus der Schweiz abgezogen zu werden. Mit Blick auf die Konzernfinanzierung von der Schweiz aus wäre es sinnvoll, wenn das im Ausland emittierte Kapital über eine schweizerische Konzerngesellschaft zur Finanzierung von ausländischen Konzerngesellschaften eingesetzt werden könnte. Zudem sollte unter dem Begriff des Eigenkapitals das für schweizerische Zwecke aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Kapital zu verstehen sein. Im Weiteren sollte der Mittelrückfluss in die Schweiz nicht auf Mittel beschränkt sein, die passivseitig durch Eigenkapital abgedeckt sind, sondern auch durch andere Fremdkapitalelemente, die nicht eine Kapitalmarktfinanzierung (welche bei Mittelaufnahme in der Schweiz verrechnungssteuerpflichtig wäre) darstellen.

Organisationen

Economiesuisse und SwissHoldings unterstützen die Vorlage. Werden Missbrauchssachverhalte nur mit grosser Zurückhaltung angenommen, können mit dem Vernehmlassungsvorschlag die gravierendsten Standort-Nachteile für zahlreiche