Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/51: Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung) · 17 Seiten
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durch Eigenkapital abgedeckt sind, sondern auch durch andere Fremdkapitalelemente, die nicht eine Kapitalmarktfinanzierung (welche bei Mittelaufnahme in der Schweiz verrechnungssteuerpflichtig wäre) darstellen (BDP, SBVg, VSKB). Ferner wird eine Ausgestaltung als Freibetrag statt als Freigrenze gefordert (SBVg, VSKB, SVV).
Vier Parteien (BDP, CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen/Verbände (economiesuisse, sgv, SwissHoldings, SVV, Treuhand Suisse, VSUD) weisen darauf hin, dass die vorgesehenen Verbesserungen der steuerlichen Bedingungen der Konzernfinanzierung ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung sind. Es brauche aber eine grundlegende Reform der Verrechnungssteuer, um deren Nachteile für den Werk- und Finanzplatz Schweiz zu beseitigen, die konzernexterne Finanzierung in die Schweiz zurück zu holen und den unterentwickelten Kapitalmarkt zu beleben.
Eine Organisation, die Treuhand Suisse, lehnt die Vorlage ab. Treuhand Suisse fordert, dass Konzernfinanzierungsaktivitäten ohne Verrechnungssteuer- und Stempelabgabefolge vollzo-gen werden können und dass die heutige Praxis im Zusammenhang mit Cash Poolings in verschiedenen Bereichen gelockert wird. Ohne entsprechende Änderungen werde die Wirkung der Vernehmlassungsvorlage nur marginal sein.
4.2 Einzelheiten zu den Stellungnahmen
4.2.1 Grundsätzliches zur Verrechnungssteuer
CVP, FDP, SVP und SwissHoldings halten fest, dass die Schweiz ein bedeutender Konzernstandort mit einem international wichtigen Finanzplatz ist. Obwohl sie damit beste Voraussetzungen hätte, ein wichtiger Standort für Konzernfinanzierungsaktivitäten zu sein, spielt die Schweiz in diesem Bereich international keine Rolle. Dies ist auf die Defizite der auf dem Schuldnerprinzip basierenden Verrechnungssteuer zurückzuführen. Häufig ist diese Verrechnungssteuer, trotz Doppelbesteuerungsabkommen, für ausländische Anleger nicht mehr rückforderbar, wodurch viele Anleger auf Schweizer Obligationen einen höheren Zins verlangen. Dies führt dazu, dass Schweizer Konzerne die Finanzierung häufig über ausländische Finanzgesellschaften abwickeln. Diese Auslagerung der Finanzierungstätigkeiten ins Ausland ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz ein erheblicher Nachteil. Sie kostet die Schweiz sowohl Know-how wie auch hochqualifizierte Arbeitskräfte.
Nebst der vorgeschlagenen Verordnungsänderung müssen nach der CVP und FDP daher rasch Massnahmen getroffen werden, welche den Standort Schweiz für Unternehmensfinanzierung umfassend und nachhaltig stärken. Dies würde Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Investitionen am Platz Schweiz aufbauen. Mit einem halbherzigen Vorgehen riskiert die Schweiz vielmehr Verlagerungen von eben diesen ins Ausland.
Die SVP zeigt sich grundsätzlich offen für die Einführung weiterer Erleichterungen zur Konzernfinanzierung, so lange diese nicht zur Steuerumgehung genutzt werden können. Dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip steht die SVP indessen nach wie vor ablehnend gegenüber.
Die BDP hält fest, dass eine umfassende Beseitigung der geltenden Mängel im Innen- und Aussenfinanzierungsbereich allein durch eine Verordnungsanpassung nicht möglich ist. Erforderlich ist eine Anpassung auf Gesetzesstufe.
Nach CVP, FDP und SwissHoldings hätte die vom Bundesrat Ende 2014 vorgestellte Zahlstellensteuervorlage die erwähnten Defizite und Mängel der Aussen- wie auch der Innenfinanzierung für die Schweizer Konzerne weitestgehend behoben. Für