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Vernehmlassung 2016/53: Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs). Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 · 10 Seiten
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Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA)
vom … Entwurf
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 119 des Asylgesetzes vom 26. Juni 19981 (AsylG),
verordnet:
1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(Art. 95a Abs. 1 AsylG)
1Diese Verordnung regelt das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen, die dem Bund zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren dienen, wenn sie:
a. neu errichtet werden;
b. geändert oder diesem neuen Nutzungszweck zugeführt werden.
2Dabei handelt es sich insbesondere um Bauten und Anlagen:
a. die unmittelbar der Unterbringung Asylsuchender sowie ihrer Betreuung dienen;
b. die als Aufenthalts- und Beschäftigungsräume für Asylsuchende dienen;
c. in denen Asylverfahren durchgeführt werden können;
d. die für den ordnungsgemässen Betrieb der Bauten und Anlagen nach den Buchstaben a–c notwendig sind.
3Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Verordnung vom 23. November 19942 über die Infrastruktur der Luftfahrt.
1 SR 142.31
2 SR 748.131.1
2016–......