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Vernehmlassung 2016/53: Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs). Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 · 10 Seiten
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Verordnung
2. Kapitel Ordentliches Plangenehmigungsverfahren
1. Abschnitt Vorprüfung
Art. 5
1Das SEM reicht dem EJPD das Vorprüfungsgesuch ein. Es umfasst insbesondere:
a. einen groben Projektbeschrieb mit Begründung des Bedürfnisses;
b. einen Kartenausschnitt mit Projektstandort im Massstab 1:25 000;
c. Situationspläne über den Ist-Zustand;
d. Vorstudien und Projektgrundlagen;
e. Angaben darüber, welche Interessen durch den Bau und den Betrieb möglicherweise berührt werden könnten;
f. Angaben darüber, ob Massnahmen zum Arbeitnehmerschutz notwendig sein könnten.
2Aufgrund der eingereichten Unterlagen befindet das EJPD über:
a. das anwendbare Verfahren;
b. die Sachplanrelevanz;
c. die Zustellung weiterer erforderlicher Unterlagen, Untersuchungen oder Prüfungen.
3Es kann andere Bundesbehörden anhören oder den vorzeitigen Einbezug der betroffenen Bevölkerung oder weiterer betroffener Kreise anordnen.
4Es kann verlangen, dass die Unterlagen ergänzt oder überarbeitet werden.
2. Abschnitt Gesuch und Aussteckung
Art. 6 Inhalt des Gesuchs
(Art. 95c AsylG)
Das Gesuch enthält insbesondere folgende Angaben und Unterlagen:
a. Namen und Adressen der Grundeigentümer, der Bauherrschaft und des Projektverfassers;
b. detaillierter Projektbeschrieb mit Begründung des Bedürfnisses und der Standortgebundenheit und mit Angaben zur Konstruktionsart und zu den wichtigsten Baustoffen;
c. Kartenausschnitt im Massstab 1:25 000 mit Projektstandort und -koordinaten;
d. Situationsplan, der den Ist- und Soll-Zustand darstellt und die benachbarten Parzellen bezeichnet;