Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht
Kantone
Der Kanton JU fordert die Streichung von Bst. c, da dieser unklar sei. Weiter fordert er eine Ergänzung von Bst. g: „die Kantone und die anderen relevanten Kreise“.
Die Kantone BS, GL, OW, TG und UR schliessen sich der Stellungnahme der SBBK an. Analog äussern sich auch die Kantone AG, LU, NE, NW und VS.
Der Kanton TI sieht Schwierigkeiten bei der Anwendung von Bst. b und Unklarheiten beim Bst. c und der Anwendung von Bst. d, der zu regionalen Diskriminierungen führen könnte. Er fordert deshalb die Streichung der Bst. b und c.
Der Kanton BE möchte, dass die Kantone in Bst. g explizit erwähnt werden und damit zwingend konsultiert werden müssen.
Auch der Kanton SO sieht Probleme bei der Beurteilung von bildungspolitischen Konflikten.
Zur Stellungnahme des Kantons FR siehe Ausführungen in Art. 8.
Wirtschaft
Der SBV findet die Voraussetzungen stichhaltig und begrüsst besonders Bst. b und c.
Die SBVg regt eine Ergänzung von Bst. b an: Es besteht ein ausgewiesener Bedarf im Arbeitsmarkt. Der SAV äussert sich analog.
Der SGV ortet Konfliktpotenzial zwischen den Bst. b und c.
Der SAV regt eine Ergänzung von Bst. c an: es besteht kein Bildungssystemischer Konflikt.
Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien
Die SBBK schlägt die Streichung von Bst. c vor (bildungspolitischer Konflikt). Bei Bst. f wird befürchtet, dass gewisse bestehende Titel in Bedrängnis geraten würden. Die Kantone sollten ebenfalls konsultiert werden (Bst. g).
Edu-suisse beantragt die Streichung von Bst. b und c.
VSP schlägt eine Änderung vor „Die Trägerschaft ist in der Regel gesamtschweizerisch abgestützt“. Die Abstützung in der lateinischen Schweiz sei oft schwierig.
Konferenzen
Hfbern, hfTeilkonferenz2, K-HF und KHF-GWL fordern die Streichung von Bst. c.
K-HF und hfTeilkonferenz2 fordern die Streichung von Bst. b. Nur die Trägerschaft könne entscheiden, ob die Absolvierenden von der Arbeitswelt aufgenommen würden. Der ausgewiesene Bedarf lasse sich nicht immer abschätzen. Ähnlich äussert sich KHF-GWL.
K-HF findet die Anforderung „gesamtschweizerisch“ in Bst. d zu einschränkend.
Trägerschaften und interessierte Kreise
SPAS, SVEB, SavoirSocial und ODEC fordern die Streichung von Bst. c (bildungspolitischer Konflikt). Auch der Schweizerische Baumeisterverband plädiert für eine Streichung bzw. eine Umbenennung in „bildungssystematischer Konflikt“. Ähnlich äussern sich Swissmechanic, swissmem, Unternehmensprozesse, Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie und Umwelt, Systemtechnik, Elektrotechnik und Informatik. ODEC bemerkt, wenn ein Bedarf da sei, sei kein Konflikt möglich. Auch Curaviva äussert sich Kritisch zu Bst. c.
SPAS und SavoirSocial bemerken zu Bst. f, dass Titel wie „Sozialpädagogin HF“ nicht bestritten werden dürfen. (Konflikt mit FH). SavoirSocial beantragt die Streichung von Bst. f.
Hotelleriesuisse/Gastrosuisse begrüssen die Bst. b und c (bzw. Art 17 Bst. a und b). Es sei Bedarf auf dem Arbeitsmarkt gemeint, dieser sei von den OdA zu erheben.
320/2011/06211 \ COO.2101.108.3.536709 24/60