Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

Wirtschaft

SBV, SBVg und USS begrüssen die periodische Überarbeitung der Rahmenlehrpläne.

USS weist insbesondere auch die Wichtigkeit der Befristung der NDS hin.

Travail.Suisse beantragt die Streichung von Abs. 2 und eine Befristung bei Art. 21 Abs. 1 und Vereinfachte Formen der Anerkennung in Art. 19.

Der SGV weist darauf hin, dass einige OdA, die Träger von höheren Fachschulen sind, sich an der Befristung der Rahmenlehrpläne stören. Die heutige Regelung sei genügend.

Die Mitglieder des SAV begrüssen die Befristung mehrheitlich, als Frist wird jedoch 10 Jahre vorgeschlagen. Statt von „Aktualisierung“ sei von „Revision“ zu sprechen.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

Edu-suisse findet die Befristung der Rahmenlehrpläne unnötig, da sowieso laufend Anpassungen gemacht würden.

VSP schlägt eine Befristung auf in der Regel 8 Jahre vor, starre Fristen seien zu vermeiden.

Konferenzen

Hfbern fordert, die bisherige Formulierung sei beizubehalten (periodisch).

BGS und K-HF befürworten eine Befristung der Rahmenlehrpläne, bevorzugt jedoch die heutige periodische Überprüfung mit dem Zusatz spätestens alle 10 Jahre.

KHF-T zweifelt an der Sinnhaftigkeit der Befristung als Methode der Qualitätssicherung. Sie führe zu Mehraufwendungen bei den HF. Bildungsanbieter würden zudem gezwungen, unverzüglich in den ersten vier Jahren der Gültigkeit eines RLP ein Anerkennungsverfahren anzustrengen.

KHF-GWL hält fest, dass die Rahmenlehrpläne laufend aktualisiert würden, eine fixe Befristung sei deshalb unnötig.

Trägerschaften und interessierte Kreise

OdASanté, SVMTT und SVMTRA begrüssen die Beibehaltung des Genehmigungsverfahrens. Die Befristung der Rahmenlehrpläne, die eine Überprüfung der Anerkennung auslöse wird im Grundsatz ebenfalls begrüsst, allerdings scheinen die Fristen zu kurz. Vorgeschlagen werden (auch in Art. 21) 10 Jahre. Auch sei zu klären, was geschehe, wenn die Fristen nicht eingehalten werden können.

SIGA begrüsst die Regelung (auch in Verbindung mit Art. 21). Es sollen Subventionen bereitgestellt werden. Ähnlich auch SVMTRA.

Auch Hotelleriesuisse/Gastrosuisse äussern sich grundsätzlich positiv, vermissen aber Angaben zum Aufwand, der durch eine Überprüfung der Anerkennung entstehen würde und zur zeitlichen Abstimmung von Rahmenlehrplan und Anerkennungsverfahren. Die periodische Überprüfung rechtfertige einen eidgenössischen Titel. Als Frist seien 10 Jahre zu wählen.

Der Schweizerische Baumeisterverband fordert in Abs. 2 den Einschub „bei Bedarf“, um unnötigen Aufwand zu verhindern.

ICT Berufsbildung, swissmem, Unternehmensprozesse, Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie und Umwelt, Systemtechnik, Elektrotechnik, Informatik, Swissmechanic und VSE schlagen Überprüfung und Revision als zu verwendende Begrifflichkeiten vor. (mit Formulierungsvorschlag).

SIA fordert, die Fristen seien zu überprüfen (insbesondere auch die Abstimmung der Fristen).

Fenaco begrüsst die Regelung; die Überprüfung von bestehenden RLP sei nach vereinfachtem Verfahren durchzuführen.

SavoirSocial begrüsst die Regelung und die Frist.

320/2011/06211 \ COO.2101.108.3.536709 26/60