Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/8: Neuregelung der Leistungspflicht ärztlicher komplementärmedizinischer Leistungen zu Lasten der OKP; Teilrevision der KVV sowie der KLV · 15 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 17. Mai 2009 haben Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin angenommen. Dieser verpflichtet den Bund und die Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin und deren Integration in das Gesundheitssystem zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist eine Neuregelung zur Aufnahme der Komplementärmedizin in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vorgesehen.

Am 29. März 2016 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Alain Berset, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die betroffenen Organisationen sowie die interessierten Kreise eingeladen, sich zu einer Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) vernehmen zu lassen. Die Einladung wurde an 118 Adressaten versandt. Die Anhörung dauerte bis am 30. Juni 2016.

2 Stellungnahmen

Insgesamt sind 68 Stellungnahmen eingegangen, 58 von angeschriebenen Adressaten und 10 von nicht begrüssten Organisationen oder Einzelpersonen. Von den begrüssten Adressaten teilten ein Kanton und eine Organisation mit, auf eine inhaltliche Stellungnahme zu verzichten.

Alle Kantone haben an der Anhörung teilgenommen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) hat ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht. Von den 12 eingeladenen politischen Parteien haben sich 2 (SVP, FDP) vernehmen lassen. Von den betroffenen Organisationen und interessierten Kreisen haben 3 Konsumenten- oder Patientenorganisationen, 24 Organisationen von Leistungserbringern und 3 von Versicherern an der Anhörung teilgenommen. Ausserdem sind Stellungnahmen von 5 weiteren interessierten Organisationen und 3 Einzelpersonen eingegangen.

Die Liste der Anhörungsteilnehmenden (mit den verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

3 Überblick

3.1 Zustimmung zum Entwurf, zum Teil mit Vorbehalten

Die Mehrheit der Organisationen, die sich geäussert haben, begrüsst die Neuregelung:

- die Gesundheitsdirektorenkonferenz

- alle Kantone ausser AI und UR (AI spricht sich dagegen aus, UR verzichtet auf eine Stellungnahme); BS und ZG melden Vorbehalte an.

- Curafutura

- die FMH

- die Ärztegesellschaft des Kantons Bern

- PULSUS

- die schweizerische Gesellschaft für Allgemeine und Innere Medizin

- die Haus- und Kinderärzte Schweiz

- ChiroSuisse, Physioswiss

- PharmaSuisse, Drogistenverband

- zahlreiche komplementärmedizinische Organisationen

- die komplementärmedizinischen Institute bzw. Einrichtungen des CHUV, der Universität Bern und des Universitätsspitals Zürich

- der schweizerische Gewerbeverband

- der schweizerische Gewerkschaftsbund