Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/8: Neuregelung der Leistungspflicht ärztlicher komplementärmedizinischer Leistungen zu Lasten der OKP; Teilrevision der KVV sowie der KLV · 15 Seiten

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Medizinischen Wissenschaften SAMW, FMH, Santésuisse und Curafutura so-

wie Konsumentinnen SKS) erarbeitet. Die Union weist auf die im Vergleich zu

anderen Ärzten tieferen Durchschnittskosten komplementärmedizinischer Ärz-

tinnen und Ärzte hin.

Die Vereinigung Anthroposophisch orientierter Ärztinnen und Ärzte der Schweiz VAOAS (VAOAS) unterstützt die Neuregelung, mit den gleichen Argumenten wie die

Dakomed und insbesondere mit Hinweis auf die hohen Anforderungen an die

Ärztinnen und Ärzte.

Der Schweizerische Verein Homöopathischer Ärzte begrüsst die Neuregelung. SVHA

Die Groupe vaudois des médecines complémentaires unterstützt die vorge- GVMC schlagene Neuregelung, die die Übernahme bereits (provisorisch) zugelassener

komplementärmedizinischer Leistungen durch das KVG bestätigt. Sie betont,

die wissenschaftliche Evidenz zahlreicher Arbeiten beweise die positiven Wir-

kungen dieser Fachrichtungen, bestätigt die Kostenneutralität und weist auf die

sehr hohen ärztlichen Anforderungen hin.

Das CHUV unterstützt die Neuregelung als Ganzes und präzisiert drei Punkte CHUV, Institut zur Kostenübernahme: Die Revision müsse mit dem Strategiebericht der WHO für Sozial-(WHO Traditional Medicine Strategy 2014-2023) in Einklang sein, das Fehlen und Prävenspezifischer komplementärmedizinischer Studien insbesondere hinsichtlich der tivmedizin Wirksamkeit sei zu bedauern und eine baldige gültige Definition der bisher in

der Schweiz nicht genau umschriebenen Begriffe im Bereich der Komplemen-

tär-, Alternativ- und integrativen Medizin wäre wünschenswert.

Das Institut für Komplementärmedizin unterstützt die Neuregelung. IKOM Uni

Bern

Das Institut für komplementäre und integrative Medizin der Universität Zürich IKI

begrüsst die Neuregelung als nachvollziehbaren Kompromiss. Die Wirksamkeit

der Komplementärmedizin sei für einzelne Indikationen und Methoden durchaus

nach wissenschaftlichen Methoden nachweisbar, und es gebe in der wissen-

schaftlichen Literatur Hinweise darauf, dass ärztliche Komplementärmedizin in

gewissen Situationen kostensenkend sein könne.

Die Natur Ärzte Vereinigung Schweiz begrüsst die Neuregelung und nimmt in NVS praktisch identischer Weise wie der Dakomed dazu Stellung.

Die Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie (OdA KT) unterstützt OdA KT die Neuregelung vorbehaltlos, wobei sie sich der Argumentation der DAKOMED

anschliesst. Die OdA KT macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Leistun-

gen der nichtärztlichen komplementärmedizinischen Therapeuten nicht durch

die OKP, sondern ausschliesslich durch Zusatzversicherungen nach VVG er-

stattet werden, Kostensteigerungen in der OKP von dieser Seite ausgeschlos-

sen seien.

Der Schweizerische Fachverband für Selbstmedikation (Association Suisse des ASSGP Spécialités Pharmaceutiques Grand Public ASSGP) unterstützt die Neurege-

lung mit einer praktisch identischen Stellungnahme wie der Dakomed.

Der Schweizerische Drogistenverband begrüsst die Neuregelung und verweist SDV im Übrigen auf die Stellungnahme des Dakomed.

Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel begrüsst SVKH die Neuregelung und nimmt in praktisch identischer Weise wie der Dakomed

dazu Stellung.

Die Organisation «Homöopathie Schweiz» begrüsst die Neuregelung und nimmt Homöopathie mit ähnlichen Argumenten und Begründungen wie der Dakomed dazu Stellung. Schweiz

Die Schweizerische Berufsorganisation für Traditionelle Chinesische Medizin SBO-TCM (SBO-TCM) begrüsst die Neuregelung mit den gleichen Argumenten wie die

Dakomed.