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Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 12 Seiten
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Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten AS 20..
Art. 5 Sicherheitsniveaus
1IdP können E-ID-Systeme mit unterschiedlichen, aufeinander aufbauenden Sicherheitsniveaus betreiben und entsprechend E-ID ausstellen, die folgendes Mass an Vertrauen vermitteln:
a. niedrig: Minderung der Gefahr des Identitätsmissbrauchs oder der Identitätsveränderung;
b. substanziell: substanzielle Minderung der Gefahr des Identitätsmissbrauchs oder der Identitätsveränderung;
c. hoch: Verhinderung des Identitätsmissbrauchs oder der Identitätsveränderung.
2Die verschiedenen Sicherheitsniveaus unterscheiden sich durch:
a. den Ausstellungsprozess, insbesondere in Bezug auf die Identifizierung und Authentifizierung der Inhaberin oder des Inhabers bei der Registrierung;
b. den Betrieb, insbesondere die Aktualisierung der Personenidentifizierungsdaten;
c. die Anwendung, insbesondere in Bezug auf die Identifizierung und Authentifizierung; und
d. weitere technische oder organisatorische Sicherheitsmassnahmen nach dem jeweiligen Stand der Technik.
3Eine für ein bestimmtes Sicherheitsniveau ausgestellte E-ID kann auch auf einem tieferen Sicherheitsniveau eingesetzt werden.
4Der Bundesrat regelt die verschiedenen Sicherheitsniveaus, insbesondere die Mindestanforderungen an die Identifizierung und Authentifizierung.
Art. 6 Ausstellungsprozess
1Wer eine E-ID will, beantragt deren Ausstellung bei einem IdP.
2Der IdP überprüft die persönlichen Voraussetzungen.
3Er beantragt bei der Schweizerischen Stelle für elektronische Identität (Identitätsstelle) mit dem Einverständnis der antragstellenden Person die Übermittlung der Personenidentifizierungsdaten nach Artikel 7 Absätze 1 und 2.
4Er ordnet die Personenidentifizierungsdaten der E-ID zu und die E-ID der natürlichen Person.
5Die Identitätsstelle protokolliert die Datenübermittlungen.
Art. 7 Personenidentifizierungsdaten
1Die Identitätsstelle ordnet einer E-ID die folgenden Personenidentifizierungsdaten zu: