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Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 12 Seiten

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Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten AS 20..

5. Abschnitt: Anbieterinnen von Identitätsdienstleistungen (IdP)

Art. 17 Pflichten

1Der IdP hat folgende Pflichten:

a. Er sorgt für das korrekte Funktionieren und den sicheren Betrieb des E-ID-Systems.

b. Er ordnet die Personenidentifizierungsdaten der E-ID zu und die E-ID der natürlichen Person.

c. Er gestaltet das E-ID-System so aus, dass die Gültigkeit aller E-ID, die es ausstellt, mit einem gebräuchlichen Verfahren jederzeit zuverlässig und kostenlos überprüft werden kann.

d. Er hält die Sicherheitsanforderungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e ein.

e. Er aktualisiert die Personenidentifizierungsdaten bei der Identitätsstelle periodisch.

f. Er holt von der Inhaberin oder dem Inhabers der E-ID das ausdrückliche Einverständnis ein zur Erstübermittlung von Personenidentifizierungsdaten an Betreiberinnen von E-ID-verwendenden Diensten.

g. Er löscht die Daten über die Anwendung einer E-ID nach sechs Monaten.

2Er sorgt für einen Kundendienst, der es erlaubt, Meldungen über Störungen oder Verlust einer E-ID entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Er meldet Fehler in den Personenidentifizierungsdaten der Identitätsstelle.

3Besteht die Gefahr, dass eine Drittperson Zugang zu einer E-ID haben könnte, oder wird der Verlust oder der Verdacht auf Missbrauch gemeldet, so ist der IdP verpflichtet, die E-ID unverzüglich zu sperren.

4Er muss sich vergewissern, dass die Person, welche die Sperrung beantragt, dazu berechtigt ist. Er informiert die Inhaberin oder den Inhaber der E-ID unverzüglich über die Sperrung.

Art. 18 Interoperabilität

1IdP akzeptieren ihre E-ID-Systeme gegenseitig und stellen sicher, dass die E-ID-Systeme interoperabel sind.

2Der Bundesrat bestimmt die technischen Standards und definiert die Schnittstellen.

6. Abschnitt: Schweizerische Stelle für elektronische Identität

Art. 19 Organisation

Die Schweizerische Stelle für elektronische Identität wird beim EJPD geführt.