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Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 12 Seiten
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Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten AS 20..
5. Abschnitt: Anbieterinnen von Identitätsdienstleistungen (IdP)
Art. 17 Pflichten
1Der IdP hat folgende Pflichten:
a. Er sorgt für das korrekte Funktionieren und den sicheren Betrieb des E-ID-Systems.
b. Er ordnet die Personenidentifizierungsdaten der E-ID zu und die E-ID der natürlichen Person.
c. Er gestaltet das E-ID-System so aus, dass die Gültigkeit aller E-ID, die es ausstellt, mit einem gebräuchlichen Verfahren jederzeit zuverlässig und kostenlos überprüft werden kann.
d. Er hält die Sicherheitsanforderungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e ein.
e. Er aktualisiert die Personenidentifizierungsdaten bei der Identitätsstelle periodisch.
f. Er holt von der Inhaberin oder dem Inhabers der E-ID das ausdrückliche Einverständnis ein zur Erstübermittlung von Personenidentifizierungsdaten an Betreiberinnen von E-ID-verwendenden Diensten.
g. Er löscht die Daten über die Anwendung einer E-ID nach sechs Monaten.
2Er sorgt für einen Kundendienst, der es erlaubt, Meldungen über Störungen oder Verlust einer E-ID entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Er meldet Fehler in den Personenidentifizierungsdaten der Identitätsstelle.
3Besteht die Gefahr, dass eine Drittperson Zugang zu einer E-ID haben könnte, oder wird der Verlust oder der Verdacht auf Missbrauch gemeldet, so ist der IdP verpflichtet, die E-ID unverzüglich zu sperren.
4Er muss sich vergewissern, dass die Person, welche die Sperrung beantragt, dazu berechtigt ist. Er informiert die Inhaberin oder den Inhaber der E-ID unverzüglich über die Sperrung.
Art. 18 Interoperabilität
1IdP akzeptieren ihre E-ID-Systeme gegenseitig und stellen sicher, dass die E-ID-Systeme interoperabel sind.
2Der Bundesrat bestimmt die technischen Standards und definiert die Schnittstellen.
6. Abschnitt: Schweizerische Stelle für elektronische Identität
Art. 19 Organisation
Die Schweizerische Stelle für elektronische Identität wird beim EJPD geführt.