Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

das Ausfallrisiko des Bundes. Es sind die baurechtlichen und weiteren Rahmenbedingungen für kostengünstigere privatwirtschaftliche Wohnbauten zu schaffen.

4.6 Diverse Stellungnahmen

4.6.1 Stadt Baden

Der vorgeschlagene Rahmenkredit für den Fonds de Roulement wird befürwortet. Jedoch müsste der Fonds um mindestens 375 Millionen Franken aufgestockt werden. Die Verknüpfung der Aufstockung des Fonds de Roulement mit der Ablehnung oder dem Rückzug der Volksinitiative wird abgelehnt.

Das Engagement zugunsten des Fonds de Roulement kostet den Bund nicht viel. Gegenwärtig erzielt er daraus sogar einen Gewinn.

4.6.2 Stadt Zürich

Der vorgeschlagene Rahmenkredit für den Fonds de Roulement wird befürwortet. Jedoch müsste der Fonds um mindestens 350 Millionen Franken aufgestockt werden. Die Verknüpfung zwischen der Aufstockung des Fonds de Roulement und der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ ist unnötig und sachfremd. Artikel 2 Absatz 2 der Vorlage ist zu streichen. Die Dotierung des Fonds de Roulement stellt eine Fortführung des bewährten Instruments dar und ist unverzichtbar. Die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wäre begrüssenswert, zumal es entgegen den Ausführungen im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage marktneutral wäre. Auch Direktdarlehen gemäss Artikel 12 WFG sind ein wirksames Instrument zur gezielten Mietzinsverbilligung zugunsten von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. In der Agglomeration Zürich steigen die Mietzinse stärker an als im schweizerischen Durchschnitt.

4.6.3 Oberwil BL

Der vorgeschlagene Rahmenkredit für den Fonds de Roulement wird befürwortet. Jedoch müsste der Fonds um mindestens 375 Millionen Franken aufgestockt werden. Der Fonds de Roulement ist ein wichtiges Instrument für die Förderung von gemeinnützigem Wohnraum. Für solchen besteht weiterhin Bedarf.

4.6.4 Stadt Laufen

Der vorgeschlagene Rahmenkredit für den Fonds de Roulement wird befürwortet. Der Fonds müsste um mindestens 375 Millionen Franken aufgestockt werden