Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

4.4.4 Schweizerischer Gewerbeverband (sgv)

Der vorgeschlagene Rahmenkredit für Darlehen in der Höhe von 250 Millionen Franken und die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes werden vollumfänglich abgelehnt. Gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung soll die Eidgenossenschaft alle Wohnbauträger unterstützen, nicht nur die gemeinnützigen. Der Wohnungsmarkt regelt sich selber. Die Preise sinken und das Wohnungsangebot befindet sich in einem Hoch.

4.5 Weitere interessierte Organisationen

4.5.1 Caritas

Ein neuer Rahmenkredit für den Fonds de Roulement wird unterstützt. Ein Betrag von 250 Millionen Franken genügt jedoch nicht. Die Fördermittel müssen beträchtlich erhöht werden. Die Verknüpfung des Rahmenkredits mit der Ablehnung oder dem Rückzug der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ wird abgelehnt. 84 Prozent der armutsbetroffenen Haushalte weisen keine angemessene Wohnversorgung auf. In zahlreichen Regionen werden die Mietpreise durch die Tiefsteuerpolitik in die Höhe getrieben.

4.5.2 Hausverein Schweiz

Eine Aufstockung des Fonds de Roulement wird unterstützt. Es wird beantragt, den Kredit auf 375 Millionen aufzustocken, damit in den nächsten Jahren im Durchschnitt 1800 Wohnungen gefördert werden könnten, was näher beim ausgewiesenen Bedarf sei.

4.5.3 procap

Die Aufstockung des Fonds de Roulement verspricht eine Erhöhung des Angebots an günstigem rollstuhlgängigem Wohnraum. Der Fonds de Roulement müsste jährlich um mindestens 375 Millionen Franken aufgestockt werden. Zudem müssen bei der Vergabe von Genossenschaftswohnungen Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.

4.5.4 Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Die Aufstockung des Fonds de Roulement wird unterstützt. Die Vorlage sollte mit Auflagen ergänzt werden, wonach die unterstützten Wohnungen zu einem bestimmten Anteil von Personen mit geringen finanziellen Mitteln bewohnt werden müssen. Die Aufstockung des Fonds de Roulement sollte unabhängig von der Volksinitiative erfolgen. Jeder fünfte Haushalt in der Schweiz ist wohnunterversorgt. Die Nachfrage nach gemeinnützigen Projekten steigt kontinuierlich an.

4.5.5 Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)

Die Aufstockung des Fonds de Roulement zur Unterstützung des Baus von rund 1500 gemeinnützigen Wohnungen jährlich wird als sinnvoll und finanzpolitisch vertretbar erachtet. Die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ wird abgelehnt.

4.5.6 Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV)

Ein neuer Rahmenkredit für den Fonds de Roulement wird unterstützt. Aus den bestehenden Mitteln können höchstens 800 Wohnungen pro Jahr gefördert werden. Der Fonds de Roulement ist das einzige Instrument des Bundes zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Er muss mit genügend Mitteln ausgestattet werden, damit der entsprechende Verfassungsauftrag erfüllt werden kann. Deshalb wird ein Rahmenkredit von 375 Millionen Franken vorgeschlagen.

Die Verknüpfung mit der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“, wonach der Bundesbeschluss zum Rahmenkredit nur in Kraft treten soll, wenn die Initiative nicht angenommen wird oder zurückgezogen ist, wird abgelehnt. Deshalb wird die Streichung von Artikel 2 Absatz 2 des Bundesbeschlusses verlangt.