Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
4.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
4.3.1 Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete
Dem Bundesbeschluss betreffend Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken kann nur zugestimmt werden, wenn gleichzeitig substanzielle Massnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation in Berggebieten ergriffen werden. Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist vor allem auf die städtische Bevölkerung ausgerichtet. Damit die Instrumente des WFG auch in Berggebieten Wirkung entfalten können, wird vorgeschlagen, das WFG dahingehend zu ergänzen, dass Kantone und Gemeinden im Berggebiet unterstützt werden können. Die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ geht zu weit und wird abgelehnt.
4.3.2 Schweizerischer Gemeindeverband
Dem Bundesbeschluss zur Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken wird zugestimmt. Allerdings wird beantragt, bei der künftigen Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus den Fokus noch stärker auf den ländlichen Raum und die Berggebiete zu legen.
4.3.3 Schweizerischer Städteverband
Eine Aufstockung des Fonds de roulement wird befürwortet. Damit jährlich weiterhin rund 2000 Wohnungen gefördert werden können, sind dafür jedoch mindestens 350 Millionen Franken notwendig. Es ist nicht einsichtig, dass der Rahmenkredit für den Fonds de Roulement nur in Kraft tritt, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. Um in Regionen mit angespannter Situation auf dem Wohnungsmarkt die Voraussetzungen für den preisgünstigen Wohnungsbau zu verbessern, wären Instrumente wie Vorkaufsrecht der Gemeinden oder Direktdarlehen gemäss Artikel 12 WFG von grosser Bedeutung. Auch sollten Standortgemeinden die Möglichkeit haben, Areale des Bundes resp. von bundesnahen Betriebe für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu erwerben.
4.4 Dachverbände der Wirtschaft
4.4.1 Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
Die Aufstockung des Fonds de Roulement wird begrüsst und eine Erhöhung des vorgesehenen Rahmenkredits auf 375 Millionen Franken beantragt. Die Verknüpfung des Bundesbeschlusses mit der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ wird abgelehnt. Artikel 1 Absatz 3 des Bundesbeschlusses, muss angepasst werden, weil aus dem Fonds de Roulement keine zinslosen Darlehen gewährt werden. Die Volksinitiative des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes wird aktiv unterstützt. Die bisherigen Massnahmen des Bundesrates gegen die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt sind ungenügend. Die Problemlage beschränkt sich nicht auf die Städte sondern hat sich bis in die Peripherien ausgebreitet.
4.4.2 Travail.Suisse
Die Aufstockung des Rahmenkredits für den Fonds de Roulement wird unterstützt, wobei ein grösseres Engagement des Bundes wünschbar wäre. Die Parole zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ wird erst später gefasst.
4.4.3 economiesuisse
Der Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fond de roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird abgelehnt. Die Wohnversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte und die soziale Durchmischung ist ein regionales Problem, das in einem föderalen Staat auf kommunaler Ebene gelöst werden soll. Aufgrund der Einreichung einer Initiative sollten nicht einer Interessengruppe mehr Gelder zur Verfügung gestellt werden. Der Fonds de roulement müsste eher aufgelöst und die kantonalen Planungs- und Baurechte müssten vereinfacht werden. Damit würde das Angebot an Wohnungen schneller zunehmen und die Preise sinken.