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Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

1 Ausgangslage

Am 18. Oktober 2016 wurde die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (SMV) mit 104‘800 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert eine Anpassung und Ergänzung des bestehenden Verfassungsartikels über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (Art. 108 BV) mit dem Ziel, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen.

In einem Grundsatzentscheid hat der Bundesrat am 25. Januar 2017 beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die mit der Initiative geforderten Instrumente und Zielgrössen weder realistisch noch marktkonform. Der Bundesrat ist sich aber bewusst,

dass das Wohnen ein Grundbedürfnis darstellt und dass es trotz aktueller Marktentspannung regional und für verschiedene Bevölkerungsgruppen schwierig bleibt, eine angemessene und finanziell tragbare Wohnung zu finden. Er hat deshalb entschieden, zu einem mit der Initiative eng verbundenen Erlassentwurf (Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus) eine Vernehmlassung durchzuführen. Mit dem

Rahmenkredit soll in den nächsten Jahren der für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger bestehende Fonds de Roulement aufgestockt werden können. Der Bundesrat beabsichtigt somit, die bisherige bewährte Förderpolitik und die Gleichbehandlung der Marktsegmente fortzusetzen.

2 Zum Vernehmlassungsverfahren

Am 5. April 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung über den Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen, namentlich die Interessensverbände der Mietenden und Vermietenden wurden eingeladen, sich zum Entwurf der Vorlage zu äussern. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website des Bundes (http://www.admin.ch) sowie auf der Website des BWO (www.bwo.admin.ch) veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 12. Juli 2017 sind insgesamt 61 Antworten eingegangen. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) sowie alle Kantone haben geantwortet, wobei der Kanton Thurgau und der Kanton Appenzell Ausserrhoden auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichteten.

Im Weiteren sind Stellungnahmen von 6 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien eingegangen. Es sind dies: Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP), Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), FDP. Die Liberalen, Grüne, Schweizerische Volkspartei (SVP) und Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP).

Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete haben die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband (SSV) eine Antwort eingereicht. Zusätzliche Eingaben erfolgten durch die Stadt Zürich, die Stadt Baden, die Stadt Laufen sowie die Gemeinde Oberwil BL.

Mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), economiesuisse sowie Travail.Suisse haben vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft materiell Stellung genommen.

Insgesamt 17 weitere interessierte Organisationen haben eine Antwort eingereicht, darunter folgende Interessensverbände der Mietenden und Vermietenden: Hausverein Schweiz, Schweizerischer Mieterverband (SMV), wohnbaugenossenschaften schweiz, Wohnen Schweiz, Chambre genevoise immobilière (CGI), Fédération Romand Immobilière (FRI), Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT), Union Suisse des professionnels de l’immobilier (USPI) sowie der Verband Immobilien Schweiz (VIS).