Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Dass der Bundesrat die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ ablehnt und auch keinen Gegenvorschlag unterbreiten will, ist enttäuschend. Die Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt sollten nicht dem sogenannten Markt überlassen und die Städte und Kantone bei ihren Massnahmen nicht alleine gelassen werden. Geeignete Instrumente sind ein Vorkaufsrecht für Gemeinden und Kantone, geänderte Profitvorgaben für bundesnahe Betriebe für mehr Spielraum zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus, Direktdarlehen gemäss WFG sowie energetische Förderprogramme zugunsten der Mietenden.

4.5.7 Schweizerischer Werkbund

Der vorgeschlagene Rahmenkredit für den Fonds de Roulement wird befürwortet. Jedoch müsste der Fonds um mindestens 375 Millionen Franken aufgestockt werden, damit in den nächsten Jahren im Durchschnitt 1800 Wohnungen pro Jahr gefördert werden könnten. Der Kredit wäre damit näher am ausgewiesenen Bedarf.

4.5.8 wohnbaugenossenschaften schweiz

Der vorgeschlagene Rahmenkredit für den Fonds de Roulement wird befürwortet. Ausgehend von der hohen Nachfrage der letzten Jahre müsste der Fonds jedoch um mindestens 375 Millionen Franken aufgestockt werden, sodass rund 1800 Wohnungen pro Jahr gefördert werden könnten. Da in den letzten Jahren in vielen Städten und Kantonen Entscheide für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau erfolgten, wird die Dynamik dieser Branche wachsen und die Nachfrage nach Fonds-Darlehen zunehmen. Auch bei steigenden Geldmarktzinsen wird der Fonds de Roulement an Bedeutung gewinnen. Die eingesetzten Mittel gehören weiterhin dem Bund und mit den Zinsen wird gar ein Gewinn erzielt. Eine Aufstockung des Fonds de Roulement steht nicht in einem engen Zusammenhang mit der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“.

4.5.9 Wohnen Schweiz

Der vorliegende Bundesbeschluss betreffend Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird unterstützt. Der Fonds bildet das

Hauptinstrument zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die Aufstockung ist notwendig zur Erfüllung der Bundesaufgabe, die Hilfen erfolgen nicht „à fonds perdu“, sie stellen nur eine

Marktergänzung dar, die Verwaltung erfolgt über die Dachorganisationen, die Hilfe ist gesellschaftlich wie ökologisch nachhaltig und ein starker gemeinnütziger Sektor ist aus raumplanerischer Sicht sinnvoll. Auch die Empfehlung betreffend Ablehnung der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen„ wird grundsätzlich mitgetragen. Jedoch wird die Forderung, gemeinnützigen Wohnbauträgern an Grundstücken bundesnaher Betriebe ein Vorkaufsrecht einzuräumen, unterstützt, wobei hierfür eine Verfassungsänderung als nicht sachgerecht betrachtet wird.

4.5.10 Stiftung für Konsumentenschutz

Aufgrund fehlender Kapazitäten wird auf das Verfassen einer Stellungnahme verzichtet.

4.5.11 Chambre genevoise immobilière (CGI)

Der vorgeschlagene Rahmenkredit von 250 Millionen Franken kann nicht abschliessend beurteilt werden. Es fehlen zuverlässige Studien zur Beurteilung der Wohnungsnachfrage. Die Beurteilung des Bundesrates, wonach die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ zu überhöhten Kosten führen würde, wird geteilt. Im Interesse der Wohneigentumsförderung müssten der Eigenmietwert abgeschafft und die Möglichkeiten zum Vorbezug von Vorsorgegeldern wieder verbessert werden. Auch stellen die Abzugsmöglichkeiten für energetische Verbesserungen keine eigentliche Wohneigentumsförderung dar. Das Angebot an Stockwerkeigentum in Genf ist ungenügend. Es wäre inopportun,

wenn in Genf der Anteil der staatlich kontrollierten Wohnungen weiter ansteigen würde.