Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Von den im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingegangenen 61 Antworten enthalten 58 eine inhaltliche Stellungnahme. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Thurgau sowie die Stiftung Konsumentenschutz haben auf Ausführungen zum Inhalt der Vorlage verzichtet.
Die vorgeschlagene Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird unterschiedlich beurteilt. Insgesamt sind 47 zustimmende und 11 ablehnende Stellungnahmen eingegangen. Zugestimmt haben 24 Kantone, vier politische Parteien, drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, zwei Dachverbände der Wirtschaft, zehn weitere Organisationen sowie vier einzelne Gemeinden. Dagegen wurde der vorgeschlagene Bundesbeschluss von zwei politischen Parteien, zwei Dachverbänden der Wirtschaft sowie sieben weiteren interessierten Organisationen abgelehnt.
In einzelnen ablehnenden Stellungnahmen wird gefordert, auf Bundesebene ganz auf die Wohnraumförderung zu verzichten und den Fonds de Roulement nicht weiter zu äufnen sondern aufzulösen.
Auch wird ein genereller Wechsel von der Objekt- zur Subjekthilfe vorgeschlagen. Eine Ablehnung wird damit begründet, dass zuverlässige Studien für eine Beurteilung fehlen.
Mehr als ein Drittel der befürwortenden Stellungnahmen sprechen sich für eine höhere Aufstockung des Rahmenkredits aus. Zwölfmal wird eine Aufstockung im Umfang von 375 Millionen Franken vorgeschlagen, je einmal 350 und 380 Millionen Franken und zweimal generell ein höherer Betrag als 250 Millionen Franken.
Vereinzelt wird die Zustimmung zur Aufstockung des Fonds de Roulement mit der Forderung nach stärkerer Unterstützung der Kantone und Gemeinden im ländlichen Raum und im Berggebiet verknüpft. Ebenfalls vereinzelt wird vorgeschlagen, dass die geförderten Wohnungen zu einem bestimmten Anteil von Personen mit geringen finanziellen Mitteln oder von Menschen mit Behinderung belegt werden müssen.
In einem Viertel der Antworten wird ausdrücklich verlangt, dass die Aufstockung des Fonds de Roulement unabhängig von der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ erfolgen sollte. Vereinzelt wurde zudem vorgeschlagen, den Hinweis auf zinslose Darlehen in Artikel 1 Absatz 3 des Bundesbeschlusses zu streichen, da für alle aus dem Fonds de Roulement gewährten Darlehen ein Zins geschuldet ist.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ablehnung der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ wird von einer deutlichen Mehrheit begrüsst. Eine Minderheit sprach sich demgegenüber für die Initiative aus, während in einem kleinen Teil der Antworten bewusst auf eine Stellungnahme zur Initiative verzichtet wurde. In einigen Antworten wurde die Übernahme einzelner Elemente der Volksinitiative vorgeschlagen, so ein Vorkaufsrecht der Kantone und Gemeinden zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus, ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken des Bundes oder bundesnaher
Betriebe, geänderte Profitvorgaben für den Verkauf solcher Grundstücke oder die Ausrichtung von Direktdarlehen, wie sie in Artikel 12 des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) vorgesehen sind.
4 Die Stellungnahmen im Einzelnen
4.1 Kantone
4.1.1 Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK)
Die VDK unterstützt die bundesrätliche Vorlage zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Mit dem Verfassungsartikel, wie ihn die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ vorsieht, würden neue Aufgaben für Kantone und Gemeinden geschaffen, was dem föderalen und subsidiären Ansatz in der Wohnungspolitik widersprechen würde.