Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
4.1.20 Solothurn
Der Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird unterstützt. Gerade in städtischen Gebieten ist die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum ein grosses Bedürfnis, zumal aufgrund der verschärften Vorschriften betreffend Tragbarkeit von Hypothekarkrediten Wohneigentum für viele Haushalte des Mittelstandes unerschwinglich ist.
4.1.21 Tessin
Der vorgeschlagene Bundesbeschluss wird befürwortet. Der vorgesehene Rahmenkredit erlaubt es, das Wohnungsangebot für weniger gut verdienende Haushalte und für den Mittelstand zusätzlich zum Marktangebot zu ergänzen.
4.1.22 Thurgau
Keine Bemerkungen.
4.1.23 Uri
Die bundesrätliche Vorlage zur Aufstockung des Fonds de Roulement wird unterstützt. Die Verknüpfung mit der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“, wonach der Bundesbeschluss zum Rahmenkredit nur in Kraft treten soll, wenn die Initiative nicht angenommen wird oder zurückgezogen ist, wird dagegen abgelehnt.
4.1.24 Waadt
Der Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird unterstützt. Dies umso mehr als diese Förderung für den Kanton eine wichtige Ergänzung der kantonalen Hilfen im gemeinnützigen Sektor darstellt. Dagegen wird mit Hinweis auf Absatz 2 von Artikel 2 des Bundesbeschlusses beantragt, dass der Bundesbeschluss unabhängig von der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ in Kraft treten kann.
4.1.25 Wallis
Dem Bundesbeschluss betreffend Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass im Gegenzug substanzielle Massnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation in den Berggebieten ergriffen werden.
4.1.26 Zug
Dem Entwurf des Bundesrats betreffend Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird zugestimmt. In Kombination mit den kantonalen Mietzinsbeiträgen ergeben sich tragbare Mietzinse in den geförderten Liegenschaften. Der Verfassungsartikel, wie ihn die Volksinitiative „Mehr bezahlbare „Wohnungen“ vorsieht, würde dem föderalen und subsidiären Ansatz in der Wohnungspolitik widersprechen.
4.1.27 Zürich
Der Bundesbeschluss betreffend eine Erhöhung des Rahmenkredits zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird vollumfänglich unterstützt.
4.2 Politische Parteien
4.2.1 Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz (BDP)
Die vorgeschlagene Aufstockung des Fonds de Roulement und die Verknüpfung des Bundesbeschlusses mit dem Rückzug oder der Ablehnung der Initiative werden unterstützt. Die Schaffung von