Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

4.1.11 Graubünden

Die bundesrätliche Vorlage zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird unterstützt. Der gemeinnützige Wohnungsbau kann so angemessen unterstützt und entsprechend gefördert werden.

4.1.12 Jura

Die vorgesehene Aufstockung des Fonds de Roulement wird begrüsst. Dies sollte jedoch nicht zulasten von anderen Ausgabenbereichen gehen.

4.1.13 Luzern

Der vorgeschlagenen Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird zugestimmt.

4.1.14 Neuenburg

Der Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird unterstützt. Es wird beantragt, den Kredit auf 375 Millionen aufzustocken, damit in den nächsten Jahren im Durchschnitt 1800 Wohnungen gefördert werden können. Dies würde näher beim ausgewiesenen Bedarf liegen. Dieser wird unter anderem aufgrund der Alterung der Bevölkerung ansteigen. Die gemeinnützigen Wohnbauträger tragen zu preisgünstigem Wohnraum, über hohe Baustandards zum Erreichen der Energieziele sowie zur guten Durchmischung in den Quartieren bei. Es wird beantragt, dass der Bundesbeschluss unabhängig von der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ in Kraft treten kann.

4.1.15 Nidwalden

Die erforderliche Aufstockung des Fonds de Roulement wird unterstützt. Dies vor dem Hintergrund, dass im 2017 erlassenen kantonalen Wohnraumförderungsgesetz mit Hinweis auf dieses Unterstützungsinstrument auf eine Förderung in Form von Darlehen verzichtet wurde.

4.1.16 Obwalden

Der Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus in Verbindung mit der Ablehnung der Initiative „Mehr bezahlbare „Wohnungen“ wird unterstützt.

4.1.17 St. Gallen

Die Absicht des Bundesrats, die sich ab 2018 abzeichnende Finanzierungslücke im Fonds de roulement mit einem Rahmenkredit von 250 Millionen Franken zu schliessen, wird begrüsst.

4.1.18 Schaffhausen

Der Entschluss des Bundesrates, die Initiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ abzulehnen wird begrüsst. Eine Aufstockung des Fonds de Roulement mit einem Rahmenkredit von 250 Millionen Franken wird mit Hinweis auf die Zunahme der Nachfrage nach Alterswohnungen befürwortet.

4.1.19 Schwyz

Die Empfehlung des Bundesrats, die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ abzulehnen, wird begrüsst. Die bundesrätliche Vorlage zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird als Ausdruck der Kontinuität befürwortet.