Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
4.5.12 Centre Patronal (CP)
Der vorgeschlagene Rahmenkredit für Darlehen in der Höhe von 250 Millionen Franken und die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes werden vollumfänglich abgelehnt. Gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung soll die Eidgenossenschaft alle Wohnbauträger unterstützen, nicht nur die gemeinnützigen. Der Wohnungsmarkt in der Schweiz entspannt sich. Die Preise sinken und das Wohnungsangebot befindet sich in einem Hoch.
4.5.13 Fédération Romand Immobilière (FRI)
Der vorgeschlagene Rahmenkredit für Darlehen in der Höhe von 250 Millionen Franken und die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes werden abgelehnt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Volksinitiative aufgrund des vorgeschlagenen Rahmenkredits abgelehnt wird. Aufgrund der schwierigen Situation bei den Bundesfinanzen und Blick auf den Umstand, dass der Fonds bereits mit 510 Millionen Franken dotiert ist, erscheint eine Aufstockung um 250 Millionen Franken nicht prioritär. Seit 2000 gibt es abgesehen von ein paar Fiskalmassnahmen keine speziellen Massnahmen mehr zur Förderung der „normalen“ Wohnbauförderung und der Wohneigentumsförderung, die in Artikel 108 der Bundesverfassung ebenfalls genannt werden.
4.5.14 Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz)
Die vorgeschlagene Erhöhung des Fonds de Roulement um weitere 250 Millionen Franken wird abgelehnt. Die Ablehnung der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ durch den Bundesrat wird ausdrücklich begrüsst. In der Schweiz stehen genügend und qualitativ gute Wohnungen zu angemessenen Preisen zur Verfügung. Eine Subjektförderung ist zielführender und effizienter als eine Objektförderung. Mit dem leichten Rückgang der Zuwanderung erhöht sich das Risiko einer Überproduktion, die zu einem Preiszerfall führt. Mit der zunehmenden Entspannung am Wohnungsmarkt erhöht sich das Ausfallrisiko des Bundes. Es sind die baurechtlichen und weiteren Rahmenbedingungen für kostengünstigere privatwirtschaftliche Wohnbauten zu schaffen.
4.5.15 Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT)
Die Aufstockung des Fonds de Roulement ist nicht erforderlich. Die Meinung des Bundesrates, wonach die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ anzulehnen ist, wird geteilt. Der Wohnungsmarkt wird mit ausreichend kostengünstigen Wohnungen versorgt. Es sollen nicht mit staatlichen Mitteln privatwirtschaftliche Bauträger konkurrenziert werden. Der Bedarf für den gemeinnützigen
Wohnungsbau konzentriert sich auf wenige Ballungsgebiete. Der Anteil der Wohnkosten am gesamten durchschnittlichen schweizerischen Haushaltsbudget ist in den vergangenen Jahren gesunken. Es wird eine Verstärkung der Subjekt- und eine Abkehr von der Objektfinanzierung gefordert. Der Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln erfordert eine Untersuchung der Wirkung des bisherigen Förderprogramms.
4.5.16 Union Suisse des professionnels de l’immobilier (USPI)
Der vorgeschlagene Rahmenkredit für Darlehen in der Höhe von 250 Millionen Franken und die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes werden vollumfänglich abgelehnt. Gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung soll die Eidgenossenschaft alle Wohnbauträger unterstützen, nicht nur die gemeinnützigen. Der Wohnungsmarkt in der Schweiz entspannt sich. Die Preise sinken und das Wohnungsangebot befindet sich in einem Hoch.
4.5.17 Verband Immobilien Schweiz (VIS)
Die vorgeschlagene Erhöhung des Fonds de Roulement um weitere 250 Millionen Franken wird abgelehnt. Die Ablehnung der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ durch den Bundesrat wird ausdrücklich begrüsst. In der Schweiz stehen genügend und qualitativ gute Wohnungen zu angemessenen Preisen zur Verfügung. Eine Subjektförderung ist zielführender und effizienter als eine Objektförderung. Mit dem leichten Rückgang der Zuwanderung erhöht sich das Risiko einer Überproduktion, die zu einem Preiszerfall führt. Mit der zunehmenden Entspannung am Wohnungsmarkt erhöht sich