Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 84 Seiten
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1.2.5 Übersicht der Verwaltungskosten
Tabelle 1 vermittelt für jede Durchführungsstelle einen Überblick über die Quellen, aus denen die Verwaltungskosten AHV/IV/EO finanziert werden, sowie über die für die Genehmigung des Voranschlags und der Jahresrechnung zuständige Stelle. Die letzte Spalte zeigt auf, wer im Falle eines Fehlbetrags finanzielle Mittel bereitstellt.
Tabelle 1 Verwaltungskosten AHV/IV/EO
Durchführungsstelle Finanziert durch Genehmigung Voranschlag Ausgleich Fehlbetrag durch (Auf-
und Jahresrechnung wand > Ertrag)
KAK Mitglieder Aufsichts- Kanton
kommissionc(möglicher Ausgleich:
Bundesleistung)
VAK Mitglieder Kassenvorstand Solidarisch zwischen den
Gründerverbänden der VAK (+ Sicherheiten)
IV-Stellen IV-Fonds BSV IV-Fonds
EAK Mitglieder Eidg. Räte Die durch die Verwal-
- 1/3 Bundesver- tungskostenbeiträge der waltung Mitglieder nicht gedeckten
- 2/3 angeschlos- Aufwendungen gehen im sene Arbeitgeber Eintretensfall zulasten des (Bundesnahe Bundes.
Betriebe)
SAKaMitglieder Eidg. Räte AHV-Fonds
(Höchstsatz)
AHV-Fondsb
(Saldo)
IVST IV-Fonds Eidg. Räte IV-Fonds
FZR AHV/IV/EO-Fonds Eidg. Räte AHV/IV/EO-Fonds
Bund: FamZReg,
UPI (35%) und
EL-Register
a inklusive die freiwillige AHV/IV b Ein kleiner Teil der Kosten wird vom EO-Fonds rückerstattet (2015: 0,05% des Saldos). c oder eine analoge vom Kanton bezeichnete Stelle