Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 84 Seiten

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1.2.5 Übersicht der Verwaltungskosten

Tabelle 1 vermittelt für jede Durchführungsstelle einen Überblick über die Quellen, aus denen die Verwaltungskosten AHV/IV/EO finanziert werden, sowie über die für die Genehmigung des Voranschlags und der Jahresrechnung zuständige Stelle. Die letzte Spalte zeigt auf, wer im Falle eines Fehlbetrags finanzielle Mittel bereitstellt.

Tabelle 1 Verwaltungskosten AHV/IV/EO

Durchführungsstelle Finanziert durch Genehmigung Voranschlag Ausgleich Fehlbetrag durch (Auf-

und Jahresrechnung wand > Ertrag)

KAK Mitglieder Aufsichts- Kanton

kommissionc(möglicher Ausgleich:

Bundesleistung)

VAK Mitglieder Kassenvorstand Solidarisch zwischen den

Gründerverbänden der VAK (+ Sicherheiten)

IV-Stellen IV-Fonds BSV IV-Fonds

EAK Mitglieder Eidg. Räte Die durch die Verwal-

- 1/3 Bundesver- tungskostenbeiträge der waltung Mitglieder nicht gedeckten

- 2/3 angeschlos- Aufwendungen gehen im sene Arbeitgeber Eintretensfall zulasten des (Bundesnahe Bundes.

Betriebe)

SAKaMitglieder Eidg. Räte AHV-Fonds

(Höchstsatz)

AHV-Fondsb

(Saldo)

IVST IV-Fonds Eidg. Räte IV-Fonds

FZR AHV/IV/EO-Fonds Eidg. Räte AHV/IV/EO-Fonds

Bund: FamZReg,

UPI (35%) und

EL-Register

a inklusive die freiwillige AHV/IV b Ein kleiner Teil der Kosten wird vom EO-Fonds rückerstattet (2015: 0,05% des Saldos). c oder eine analoge vom Kanton bezeichnete Stelle