Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 84 Seiten
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2 Diskussion des Handlungsbedarfs in der Aufsicht der
1. Säule
Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass die Durchführung der 1. Säule im Grundsatz gut funktioniert: Seit Bestehen der AHV hat es keine Systempanne gegeben; immer komplexere Gesetzesrevisionen konnten rasch und zuverlässig umgesetzt werden; deliktische Handlungen sind ausgesprochen selten. Die zunehmende Komplexität und Informatisierung stellen aber auch die Aufsicht vor neue Herausforderungen, und verschiedene Analysen und Feststellungen mit unterschiedlichen Ansätzen werfen die Frage auf, ob (und wenn ja: in welcher Hinsicht) die heutige Aufsicht modernisiert und weiter optimiert werden kann, um die 1. Säule der Alters- und Hinterlassenenvorsorge als Gesamtsystem zu stärken.
2.1 Tendenziell reaktive Aufsichtspraxis
Die Aufsichtspraxis hat sich in den letzten Jahrzehnten sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung entscheidend weiterentwickelt. Revisionen, Audits und Kontrollen, aber auch die Aufsicht durch Behörden des Bundes oder der Kantone, werden heute vermehrt nach einem risikoorientierten Ansatz durchgeführt. Dies mit dem Ziel, Probleme und Handlungsbedarf sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene rechtzeitig zu erkennen und gezielt die Prüfungen und Massnahmen darauf auszurichten. Damit ein grosser Teil der Mängel bereits innerhalb der betroffenen Organisationseinheit und nicht erst durch eine externe Revisionsstelle festgestellt werden kann, werden Interne Kontrollsysteme (IKS), die sich über alle wesentlichen Geschäftsprozesse erstrecken, eingerichtet und gepflegt. Die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Aufsicht über die Sozialversicherungen der 1. Säule weisen diesbezüglich teilweise Lücken auf. Die Aufsicht erfolgt heute schwergewichtig reaktiv, d. h. vor allem durch rückblickende Rechnungs- und Fallprüfungen. Zudem entsprechen die WRAK nicht mehr den aktuellen Standards18. Instrumente und Vorgaben, die sich mit Risiken und beabsichtigten Wirkungen befassen, fehlen heute in den gesetzlichen Bestimmungen der 1. Säule. Dies kann dazu führen, dass künftige Herausforderungen, Probleme und Risiken sowohl auf der operativen als auch auf der strategischen Ebene nur teilweise und/oder zeitlich verzögert identifiziert werden können. Allerdings wird diese Gefahr dadurch reduziert, dass die Durchführungsstellen der AHV und der IV bereits heute in aller Regel ihre Risiken gut kennen und die IV seit der 5. IVG-Revision wirkungsorientiert beaufsichtigt wird.
Zudem fehlen geeignete, dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechende Instrumente zur Anordnung und Durchsetzung von Aufsichtsmassnahmen seitens BSV gegenüber den Durchführungsstellen.
18 Eidgenössische Finanzkontrolle, Bericht «Fachliche und finanzielle Aufsicht über die AHV" – Beurteilung der Aufsicht im System AHV» vom 6. März 2015, S. 27 (Empfehlung Nr. 4).