Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 84 Seiten
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grund recht umfassender kantonaler Kompetenzen erscheint es sachgerecht, die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft vom neuen Artikel 76 Absatz 1bis ATSG auszunehmen, der den Bundesrat verpflichtet, im Rahmen seiner Berichterstattung als Aufsichtsbehörde eine Risikoanalyse vorzunehmen und die strategische Steuerung der Sozialversicherungen zu erläutern.
7 Auswirkungen
7.1 Auswirkungen auf den Bund
7.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage hat finanzielle Auswirkungen auf den Bund als Aufsichtsbehörde und als Arbeitgeber:
Im Bereich der Aufsicht führt die Vorlage zu einem gewissen Mehrbedarf an Stellen und Sachaufwand beim BSV (s. unten Ziff. 7.1.2). Diese Aufwände werden dem Bund indes grösstenteils durch die Ausgleichsfonds zurückerstattet, so dass die Vorlage in diesem Bereich keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen hat.
In seiner Rolle als Arbeitgeber trägt der Bund die Verwaltungskosten der EAK mit. Die Kostenfolgen einer allfälligen Auslagerung der EAK für den Bund lassen sich derzeit nicht präzis beziffern; sie sind Gegenstand des entsprechenden Prüfprojekts. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einmaligen Reorganisationskosten und den dauerhaften Kosten einer ausgelagerten Organisation, die beim Bund einerseits und bei der EAK – finanziert über die angeschlossenen Arbeitgeber – andererseits anfallen würden. Keine Mehrkosten sind im Bereich der Steuerungsinstrumente zu erwarten, da die ZAS inkl. EAK die verschärften Anforderungen an das interne Kontrollsystem sowie das Risiko- und Qualitätsmanagement bereits heute erfüllt. Ebenso werden die neuen Revisionsanforderungen nach heutigen Schätzungen kostenneutral sein.
7.1.2 Personelle Auswirkungen
Im Rahmen der höheren Anforderungen an die Aufsicht, die Qualitätskontrolle und die Steuerung des Systems ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Stellen im BSV von voraussichtlich 2 befristeten und 5 unbefristeten Vollzeitstellen. Der zusätzliche Aufwand entsteht, als Folge der technologischen Entwicklungen der letzten Jahre, zum einen in der Begleitung der Standardisierung der Informationssysteme. Zum anderen wird das Bewirtschaften und Auswerten von Kennzahlen, statistischen Daten und der Geschäfts- und Revisionsberichte, um kassenspezifische Risiken zu erkennen, die anschliessend in einen Zielvereinbarungsprozess überführt werden können, einen personellen Mehraufwand auslösen. Alle Stellen verteilen sich auf die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Der definitive personelle Mehraufwand wird gestützt auf weitere Abklärungen mit der Verabschiedung der Botschaft detail-