Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 84 Seiten
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liert begründet werden. Er wird weitgehend haushaltneutral durch die Ausgleichsfonds finanziert werden.
7.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Gesamthaft betrachtet wird die Revisionsvorlage die Kantone und die Gemeinden, nach einer je nach Kanton unterschiedlich ausfallenden Anpassungsphase, nur geringfügig zusätzlich belasten. Zwar werden manche Kantone organisatorische Massnahmen ergreifen müssen, um dem neuen Recht insbesondere in den organisatorischen Anforderungen an die Unabhängigkeit der Durchführungsstellen zu entsprechen (Anforderungen an die Struktur der Sozialversicherungsanstalt, kantonale Ausgleichskassen müssen eine unabhängige Aufsichtskommission einrichten), auf der anderen Seite bietet die Vorlage den Kantonen und Gemeinden auch Entlastungsmöglichkeiten: So müssen die Kantone keine Gemeindezweigstellen mehr führen. Ein nicht bezifferbarer Teil der im Jahr 2015 ausbezahlten 22 Millionen Franken kann dadurch eingespart werden. Die Möglichkeit, das AHV-Zweigstellennetz auf Gemeindeebene zu rationalisieren, und die Stärkung der Unabhängigkeit der Ausgleichskassen gegenüber den Kantonen bringen für Kantone und Gemeinden eine Entlastung mit sich.
Die Vorlage hat keine weiteren Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden.
7.3 Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und ihre Organe
7.3.1 Auswirkungen auf die Ausgleichskassen
In finanzieller und personeller Hinsicht hat die Modernisierungsvorlage folgende Auswirkungen auf die Ausgleichskassen:
– Die neuen Vorgaben an die Revisionsstellen sind mit den bestehenden nicht vergleichbar. Die höhere Prüfungssicherheit (hinreichender Grad an Prüfungssicherheit) und die erweiterten Kontrollbereiche werden sich in den Kontrollkosten widerspiegeln. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die Mehrkosten jedoch noch nicht beziffern. 2015 beliefen sich die Gesamtrevisionskosten für alle Ausgleichskassen auf 5,7 Millionen Franken. Angesichts des Volumens der AHV/IV/EO-Leistungen von 49,5 Milliarden Franken und der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge in der Höhe von 44,1 Milliarden. Franken sowie mit Blick auf die Tatsache, dass die Revision bei über 70 Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen sowohl finanzielle als auch prudentielle Aufsichtselemente umfasst, fallen die Revisionskosten heute äusserst moderat aus. Die Zusatzkosten lassen sich allerdings durch einen risikoorientierten Ansatz und den Revisionsrhythmus steuern.