Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten
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Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände und Durchführungsstellen
Die Präzisierung der Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge wird mehrheitlich von den Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen begrüsst (SAV, SKPE, Prévoyance.ne, Pittet Associés). SAV und SKPE unterstützen die Klarstellung der Aufgaben. ASIP kann die Änderungen nachvollziehen, bezweifelt jedoch die Notwendigkeit dieser Revision und beantragt Absatz 1 ersatzlos zu streichen. Publica und IZS lehnen die Änderungen ab. Nach Meinung IZS können die Ziele der Interpellation Parmelin mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht erreicht werden. Nach Publica müssen die Vorsorgeeinrichtungen die Berechnungen gemäss Absatz 1 selbst vernehmen können. Der Experte für berufliche Vorsorge und allenfalls die Revisionsstelle sind zuständig für die Kontrolle der Berechnungen. Absatz 1 Bst. b gehört nach Publica nicht ins Gesetz, zumal die OAK u.a. die Periodizität regeln könne.
Pittet Associés begrüsst ausdrücklich die Auskunftspflicht des obersten Organs (Abs. 4), auch SAV stimmt dieser zu. Publica und IZS erachten die Auskunftspflicht des obersten Organs als eine selbstverständliche Vollzugshandlung und lehnen sie ab.
SAV, SKPE und Pittet Associés befürworten die Neuerungen in Absatz 6, IZS lehnt sie mit Bezug auf die Kontrollpyramide ab. Auch Publica spricht sich dagegen aus.
4.5.2 Das Einziehen der Aufsichtsabgabe durch den Sicherheitsfonds BVG (Art. 56 Abs. 1 Bst. i VE-BVG)
Die bei den Vorsorgeeinrichtungen jährlich erhobene Aufsichtsabgabe wird nicht mehr von den kantonalen Aufsichtsbehörden, sondern vom Sicherheitsfonds BVG eingezogen.
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu diesem Artikel geäussert haben, stimmt dem Vorschlag zu, dass der Sicherheitsfonds bei den Vorsorgeeinrichtungen die jährliche Aufsichtsabgabe für die System- und Oberaufsicht über die Aufsichtsbehörden erhebt und sie nach Abzug für seinen Aufwand an die Oberaufsichtskommission überweist.
Kantone
8 Kantone (BE, LU, NW, BS, BL, AR, GR, NE) sprechen sich grundsätzlich oder mit Vorbehalten dafür aus, dass die bestehende Rechnungstellung mit dem Ziel der Kostensenkung reformiert werden soll. BS und BL sind sich in Bezug auf die Kosteneinsparung nicht sicher (ebenso GR) und stellen fest, dass auch die Bemessungsgrundlage geändert und der Sicherheitsfonds entschädigt werden sollen (ebenso AR). Nach der Überzeugung von NW verringert die direkte Rechnungsstellung den administrativen Aufwand, während BE Mehrkosten befürchtet.
NE hält es nicht für wünschenswert, dem Sicherheitsfonds BVG die Möglichkeit zu geben, für eine gesetzlich festgelegte Aufgabe eine Abgabe einzuziehen, und lehnt den Vorschlag daher ab. Die Aufsichtsbehörden nehmen diese Aufgabe bereits heute wahr.
Politische Parteien
Die FDP spricht sich gegen die Bestimmung aus, weil das Einziehen der Aufsichtsabgabe für den Sicherheitsfonds eine artfremde Aufgabe darstelle.
Behörden und verwandte Institutionen
Die Behörden und verwandten Institutionen haben sich nicht zu diesem Thema geäussert.
Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete
Der Städteverband hat sich nicht zu diesem Thema geäussert.