Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten
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Kantone BE, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, BL, BS, AR, SG, GR, AG, TG, TI und GE lehnen die Bestimmung
ab. Sie kritisieren den zu grossen Aufwand im Verhältnis zum Nutzen, den sie grundsätzlich in Frage stellen. Der Vorschlag untergrabe die Eigenverantwortung. UR hält die Bestimmung für untauglich, da die Freizügigkeitsleistungen nicht eingefordert werden könnten. GE hält diese Änderung nicht für sinnvoll. Mit dem aktuellen System könnten gestützt auf den neuen Artikel 24a FZG (Meldepflicht) bereits heute freiwillig Informationen eingeholt werden. Die Änderung hätte für die Vorsorgeeinrichtungen einen unnötigen administrativen Mehraufwand und übermässig hohe Kosten zur Folge.
NE stimmt indes zu. Durch die neue Bestimmung könnten Versicherte ihre Freizügigkeitsguthaben überweisen und damit ihre Vorsorgeleistungen erhöhen. Steuerseitig ermögliche die bessere Information über Freizügigkeitskonten den Steuerbehörden eine bessere Kontrolle, wenn sie den Abzug von Einkäufen prüfen.
Politische Parteien
FDP und SVP lehnen die Bestimmung ab. Sie kritisieren den zu grossen Aufwand im Verhältnis zum allfälligen Nutzen.
Behörden und verwandte Institutionen Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden lehnt den Vorschlag aufgrund
des schlechten Kosten/Nutzen-Verhältnisses ab.
Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete
Der Städteverband hat sich nicht zu diesem Thema geäussert.
Dachverbände der Wirtschaft
Arbeitgeberverband, SBV, SGB, sgv und FER lehnen die Bestimmung ab. Auch sie kritisieren den zu grossen Aufwand im Verhältnis zum allfälligen Nutzen und stellen zum Teil die Durchführbarkeit in Frage oder sehen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Nach Ansicht der FER dient die Informationspflicht weder dem Schutz der versicherten Person, noch dem öffentlichen Interesse (Steuern).
Travail.Suisse stimmt zu. Der Vorschlag löse zwar einen Mehraufwand aus. Dieser rechtfertige sich jedoch, da der Vorsorgeschutz verbessert werden könne und ein öffentliches Interesse an der Einhaltung steuerlicher Regeln bestehe.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbeziehende und Selbstständigerwerbende
Der SSR stimmt dem Vorschlag zu. Es sei nötig und zielführend, dass Vorsorgeeinrichtungen bei Neueintritten bei der Zentralstelle 2. Säule nachfragen müssen, ob Freizügigkeitsguthaben vorhanden sind. Die Eigenverantwortung greife hier offensichtlich zu wenig, denn im Jahr 2016 hätten dort rund 3 Mia Franken an nicht abgeholten Guthaben gelegen.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände und Durchführungsstellen Die Auffangeinrichtung BVG, inter-pension, SAV, Sicherheitsfonds BVG, SKPE, SVV, VVS und
As-So lehnen den Vorschlag aufgrund des schlechten Kosten/Nutzen-Verhältnisses ab. Die Auffangeinrichtung BVG fände einen periodischen Abgleich zwischen Zentralstelle und Vorsorgeeinrichtungen besser. Inter-pension sieht in der Vorstellung, dass das vorgeschlagene Modell in der heutigen mobilen Arbeitswelt nur ansatzweise umsetzbar wäre, begrenzte Kenntnisse der Vorsorgewelt. Der Sicherheitsfonds BVG weist darauf hin, dass es bereits heute die Möglichkeit gebe, Auskunft zu verlangen. Es scheitere aber an der Zustimmung der Versicherten. SKPE bringt zudem vor, dass Vorsorgeeinrichtungen nicht der verlängerte Arm der Steuerbehörden seien. SVV meint, dass das System in der