Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 42Fedlex · Ergebnisbericht
Stellungnahmen zu Absatz 2 (Genehmigung der Aufsichtsbehörde)
Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde wird mehrheitlich nicht in Frage gestellt, jedoch schlagen mehrere Kantone vor, dass nicht die übernehmende, sondern vielmehr die abgebende Aufsichtsbehörde die Übertragung eines Rentnerbestandes mit Blick auf die bewährte Praxis gemäss Fusionsgesetz genehmigen solle (LU, ZG, BS, BL, AI, SG, GR, AG und TG). Die Kantone VS und NE lehnen die Regelung ohne Angabe von Gründen ab.
Stellungnahmen zu Absatz 3 (Kontrolle nach der Übernahme von Rentnerbeständen)
Acht Kantone begrüssen die Kontrolle der Aufsichtsbehörde nach der Übernahme von Rentnerbeständen (ZH, BS, BL, AR, AI, SG, TG und GE), sie schlagen jedoch vor, die Ermächtigung, wonach die Aufsichtsbehörde einen Bericht des Experten verlangen kann, im Gesetz aufzunehmen. Drei Kantone lehnen diese Regelung ab (SZ, VS und NE). Nach Meinung SZ ist auf die vorgesehene Überregulierung zu verzichten. NE ist eher dagegen, da die Berechnung durch die Aufsichtsbehörden Fragen aufwirft (in Bezug auf die Reserven und Rückstellungen). Die Gleichbehandlung zwischen Versicherten und Rentnerinnen und Rentnern wäre nicht gewährleistet.
Stellungnahme zu Absatz 4 (Verordnungskompetenz des Bundesrates)
Sechs Kantone (BS, BL, AI, SG, TG und GE) sind mit der Verordnungskompetenz des Bundesrates einverstanden und schlagen mehrheitlich vor, den Absatz zu ergänzen, insbesondere sollte ein Vorbehalt der Rechtskraft der Genehmigungsverfügung aufgenommen werden. NE und VS lehnen die Regelung ohne Angabe von Gründen ab.
Stellungnahme zu Absatz 5 (Verordnungskompetenz der OAK BV)
NE zufolge trägt die aktuelle Lösung den Risiken und Verantwortlichkeiten der einzelnen Akteure nicht genügend Rechnung. Die gesamte Problematik sei neu zu prüfen, weshalb NE die Bestimmung ablehnt. Auch VS lehnt sie ab.
Politische Parteien
Stellungnahmen zur Zielrichtung und Absatz 1
Die SP unterstützt die Regelung und schlägt vor, auch die Bildung von Rentnerbeständen zu regeln. Die Übernahme von Rentnerbeständen dürfe nicht zu rein wirtschaftlichen Zwecken erfolgen. Die FDP hat Verständnis, dass für die Übernahme von Rentnerbeständen eine Regelung gesucht wird, sie erachtet den Vorschlag jedoch als nicht sinnvoll.
Stellungnahmen zu Absatz 2 (Genehmigung der Aufsichtsbehörde)
Die FDP lehnt die Genehmigung durch die übernehmende Aufsichtsbehörde ab, wie bisher sollte die abgebende Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung geben.
Behörden und verwandte Institutionen
Stellungnahmen zur Zielrichtung und Absatz 1
Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und die OAK BV unterstützen die vorgesehene Regelung ausdrücklich. Die Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde lehnt die Regelung ab, da eine Gesetzesänderung von dieser Tragweite nicht ohne Analyse und vorgängige Diskussion eingeführt werden dürfe.
Stellungnahmen zu Absatz 2 (Genehmigung der Aufsichtsbehörde)
Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und die OAK BV unterstützen die vorgesehene Regelung, wobei nach Meinung der Konferenz nicht die übernehmende, sondern die abgebende Aufsichtsbehörde die Übertragung genehmigen sollte. Die OAK BV schlägt vor, die Verfügung dem Sicherheitsfonds zu eröffnen; die Kenntnisnahme ist nicht ausreichend, um sich gegen