Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 14 Seiten
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3 Finanzielle Auswirkungen
Die Erhöhung der Obergrenze bei der direkten Bundessteuer auf 25 000 Franken hätte beim Bund kurzfristig geschätzte jährliche Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken zur Folge.
Die Verpflichtung der Kantone, einen Betrag von mindestens 10 000 Franken als Obergrenze vorzusehen, hätte bei Kantonen und Gemeinden kurzfristig geschätzte jährliche Mindereinnahmen von rund 25 Millionen Franken zur Folge. Bei den Auswirkungen auf die Einnahmen der Kantone und Gemeinden wurde davon ausgegangen, dass nur diejenigen Kantone die Obergrenze des Abzugs auf exakt 10 000 Franken erhöhen, die derzeit einen niedrigeren Höchstbetrag kennen. Auf längere Sicht ist davon auszugehen, dass ein erhöhter Kinderdrittbetreuungsabzug sich aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse selber finanziert oder sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generiert.
Würden die effektiven Kinderdrittbetreuungskosten beim Bund und in den Kantonen unlimitiert zum Abzug zugelassen, so ergäben sich gegenüber dem geltenden Recht bei der direkten Bundessteuer ebenfalls geschätzte Mindereinnahmen in Höhe von rund 10 Millionen Franken pro Jahr, da nur bei wenigen steuerpflichtigen Personen die Kosten für die Drittbetreuung des Kindes 25 000 Franken übersteigen. Die Mindereinnahmen für die Kantons- und Gemeindesteuern würden sich gemäss einer groben Überschlagsrechnung gesamtschweizerisch auf rund 50 Millionen Franken belaufen. Auch hier ist davon auszugehen, dass auf längere Sicht ein erhöhter Kinderdrittbetreuungsabzug aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse steuerlich kompensiert wird.12
4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Ein Bericht der ESTV im Rahmen der FKI13 hat aufgezeigt, dass von einem Ausbau des Drittbetreuungskostenabzugs hauptsächlich Eltern mit Kleinkindern im Vorkindergartenalter und Eltern mit mittleren und hohen Einkommen profitieren würden:
Die Kinderdrittbetreuungskosten übersteigen den beim Bund maximal gewährten
Betrag von 10 100 Franken meist nur bei Kleinkindern und fallen dort steuerlich teilweise ins Leere. Mit Eintritt des Kindes in den Kindergarten scheint die Obergrenze hingegen keine effektive Beschränkung mehr darzustellen. Positive Erwerbsanreize durch die Erhöhung der Abzugslimiten ergeben sich also vor allem für Eltern von Kleinkindern. Hier dürfte gleichzeitig das grösste Potenzial liegen, da Mütter mit kleinen Kindern einerseits überdurchschnittlich oft nicht oder nur mit kleinen Pensen erwerbstätig sind und andererseits gemäss Studienergebnissen relativ stark auf (steuerliche) Erwerbsanreize reagieren.
12 Kinderdrittbetreuungskosten und steuerliche Abzugsfähigkeit, Erkenntnisse aus den Steuerdaten der Kantone Aargau und Bern. Bericht der ESTV vom 11.05.2015; einsehbar unter www.estv.admin.ch > Steuerpolitik Steuerstatistiken Steuerinformationen > Steuerpolitik > Fachinformationen > Berichte > 2015.
13 Unterschiedliche Behandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer und steuerliche Behandlung der Kinderdrittbetreuungskosten, Bericht der ESTV im Rahmen der Fachkräfteinitiative, 12.06.2015; einsehbar unter www.estv.admin.ch > Steuerpolitik Steuerstatistiken Steuerinformationen > Steuerpolitik > Fachinformationen > Berichte > 2015.