Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 14 Seiten

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 Die Beschränkung des heutigen Steuerabzugs trifft vor allem Haushalte, in wel-

chen beide Elternteile in etwa gleich viel arbeiten, sowie einkommensstärkere Haushalte, da bei beiden Haushaltsformen aufgrund des hohen Erwerbsumfangs und der nicht oder nur gering subventionierten Plätze hohe Betreuungskosten anfallen, die mit dem Steuerabzug nicht voll berücksichtigt werden. Aufgrund der Steuerprogression würden einkommensstarke Haushalte mehr entlastet als Haushalte mit tieferen Einkommen. Eine Erhöhung des Abzugs würde somit gezielt denjenigen Personen zugutekommen, die aufgrund hoher Betreuungskosten und Steuern von einer Ausweitung des Beschäftigungsgrades absehen.

Aufgrund sinkender Betreuungskosten (infolge des erhöhten Steuerabzugs) dürften die Arbeitsmarktpartizipation und damit auch die Nachfrage nach Betreuungsangeboten steigen. Aufgrund der eher hohen Qualifikation der Zielgruppen würde dies zu einer besseren Ausnutzung des Fachkräftepotenzials, zu einer Belebung des Arbeitsmarktes und letztlich auch zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität führen. Dies würde sich längerfristig auch günstig auf die Steuereinnahmen auswirken. Tendenziell würden die Erwerbsanreize, insbesondere diejenigen für gut qualifizierte Mütter, gestärkt.

Ein Arbeitspapier der ESTV14 hat aufgezeigt, dass bei Anerkennung der Kinderdrittbetreuungskosten als vollumfänglich abzugsfähige Gewinnungskosten bei den eidgenössischen und kantonalen Einkommenssteuern kurz- bis mittelfristig mit einer Zunahme um schätzungsweise rund 5000 Vollzeitstellen gerechnet werden könnte. Bei der vorgeschlagenen Lösung mit einer erhöhten Obergrenze könnte dieses Arbeitskräftepotenzial ungefähr zur Hälfte, d.h. rund 2500 Vollzeitstellen, ausgeschöpft werden (basierend auf der Annahme, dass nur die Kantone, die heute einen maximalen Abzug von weniger als 10 000 Franken zulassen, die Limite auf genau diesen Betrag erhöhen). Langfristig könnte wohl mit deutlich positiveren Beschäftigungseffekten gerechnet werden. Anzumerken ist hier, dass die vorliegenden Schätzungen über die Beschäftigungswirkungen auf zahlreichen Annahmen basieren und daher mit hohen Unsicherheiten behaftet sind. Die im Arbeitspapier der ESTV vorgelegten Zahlen können insofern nicht als exakte Richtschnur für eine Steuerreform dienen. Sie vermitteln lediglich einen groben Eindruck vom ungefähren Potenzial steuerlicher Entlastungen für Eltern.

Anhang:

Übersicht über den Abzug der Kosten für die Drittbetreuung der Kinder in den Kantonen

14 Arbeitspapier der ESTV vom 17. Dezember 2015: Welche Beschäftigungseffekte lösen steuerliche Entlastungen für Ehepaare und Eltern aus? Erkenntnisse aus der internationalen Literatur mit einer Anwendung auf mögliche Steuerreformen in der Schweiz., abrufbar unter www.estv.admin.ch > Steuerpolitik, Steuerstatistiken, Steuerinformationen > Steuerpolitik > Fachinformationen > Abstimmungen > Ehepaar- und Familienbesteuerung.