Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 14 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Auftrag
Die Kosten der familienexternen Kinderbetreuung und ihre steuerliche Behandlung können die Erwerbsanreize der Eltern, insbesondere diejenigen der Mütter, beeinflussen. Am 19. Juni 2015 erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) den Auftrag, die steuerliche Behandlung der Kinderdrittbetreuungskosten zu prüfen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Bedarfs an gut ausgebildeten Arbeitskräften in der Schweiz hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 2011 die FKI lanciert. Diese hat zum Ziel, das inländische Potenzial an Fachkräften mit arbeitsmarktlichen und bildungspolitischen Massnahmen besser auszuschöpfen. Mit der Annahme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung" am 9. Februar 2014 hat die FKI zusätzlich an Bedeutung gewonnen.
Bei der Prüfung sollte das EFD insbesondere untersuchen, ob die Drittbetreuungskosten als unbeschränkt abzugsfähige Gewinnungskosten zu betrachten sind oder ob das Maximum des heutigen Steuerabzugs erhöht werden soll, um negative Erwerbsanreize zu beseitigen. Am 30. September 2016 verabschiedete der Bundesrat den Bericht und beschloss, den Kinderdrittbetreuungskosten künftig steuerlich besser Rechnung zu tragen. Er beauftragte das EFD, bis Ende April 2017 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
1.1.2 Statistische Angaben
Im Jahr 2013 wurden 60 % der 0- bis 12-jährigen Kinder institutionell oder nichtinstitutionell familien- und schulergänzend betreut (vgl. nachfolgende Tabelle). In dieser Altersgruppe wird für 30 % der Kinder zumindest eine institutionelle Betreuungsform in Anspruch genommen (z. B. Krippen, Tagesstrukturen, Tagesfamilien oder -mütter). In 44 % der Fälle erfolgt die Betreuung ausschliesslich oder zusätzlich nichtinstitutionell. Die Kinder werden von einer nahestehenden Person (Verwandte, Bekannte, Nachbarin) oder von Hausangestellten (Au-pair, Babysitter, Nanny) betreut. Unabhängig vom Alter der Kinder bleibt die nichtinstitutionelle Betreuung deutlich die am häufigsten genutzte Art der Betreuung. Das Alter der Kinder beeinflusst das zeitliche Ausmass und die Art der Betreuung. Im Allgemeinen ist der Anteil der familienergänzend betreuten Kinder im Vorschulalter (74 %) signifikant grösser als im Schulalter (54 %). Folglich werden 26 % der 0- bis 3-jährigen Kinder nicht familienergänzend betreut. Bei den 4- bis 12-jährigen Kindern beträgt dieser Anteil 46 %. (Quelle: BFS, 2014).