Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur GSchV
nicht mehr als geringfügig bezeichnet werden. Bei höheren Temperaturen könnte zudem lokal das Überleben pathogener Mikroorganismen gefördert werden, die EAWAG verfüge aber nicht über genügend Informationen, um diese Problematik bei lokalen Temperaturen von 33 °C zu beurteilen. Es sollten aber auch technische Möglichkeiten zur Abkühlung des Kühlwassers vor der Einleitung (z.B. Sprayrückgabe, Einlagerung in Becken oder unterirdische Zirkulation) ausgeschöpft werden. Die Erwähnung der KKW wird begrüsst, gleichzeitig fordert EAWAG aber, dass auch für KKW eine Obergrenze für die Wärmeeinträge festgelegt wird und ein Management der Wärmeeinträge auf Einzugsgebietsebene eingeführt wird.
Die Kantone TG und VD lehnen die Möglichkeit einer maximalen Überschreitung der 30 °C um 10 Prozent bis 33 °C als zu hoch ab. Der Kanton VD weist darauf hin, dass oft an einem Gewässer mehrere Einleitungen nach einander lägen, welche gemeinsam die Temperatur des Gewässers erhöhten und sich kumulierten.
Die fünf Umweltschutzorganisationen stimmen der Vorlage zwar teilweise zu, verlangen aber eine Beschränkung der zulässigen Einleittemperatur von Kühlwasser auf 30 °C ohne Ausnahmemöglichkeit. Bezüglich der Einleitung von Kühlwasser aus KKW bei Wassertemperaturen über 25 °C verlangen sie, dass der Wärmeeintrag der KKW in diesen Zeiträumen durch Massnahmen bei anderen Wärmeeinleitern zu reduzieren sei, weshalb ein Einzugsgebietsmanagement für Wärmeeinleitungen erforderlich und ein Inventar der thermischen Einleitungen zu erstellen sei.
Die SP lehnt diese Änderung vollständig ab.
2.3.3 Weitere Vorschläge und Bemerkungen
Drei Kantone (NW, OW, UR) weisen darauf hin, dass in der EU Wasserrahmenrichtlinie für Salmonidengewässer strengere Vorschriften gelten als in der GSchV, nämlich eine maximale Temperatur von 21.5 °C im Sommer und 10 °C im Winter.
Der Kanton SZ erachtet es als wichtig und notwendig, auch für stehende Gewässer klar messbare Anforderungen für Wärmeeinleitungen festzulegen. Er beantragt daher eine entsprechende Anpassung von Anhang 2 Ziffer 13 Absatz 3 Buchstabe a und Anhang 3.3 Ziffer 21 Absatz 5.
Scienceindustries stellt den Antrag auf eine Auflockerung bezüglich der maximalen Temperaturerhöhung von den heutigen 1.5 °C bzw. 3 °C auf 5 °C für kältere Gewässer (mit Temperaturen deutlich unter 20 °C), wie sie im Alpengebiet vorkommen. Einige Produktionsstandorte hätten Mühe in Wintermonaten bei niedrigem Abfluss die maximale Temperaturerhöhung einzuhalten. Eine grössere Temperaturerhöhung solle von der Behörde genehmigt werden können, wenn die Einleitung für den Fischbestand unproblematisch ist, weil die Temperatur des Gewässers tief genug bleibt.
Die fünf Umweltschutzorganisationen verlangen ein nationales Inventar aller Wärmeeinleitungen in Fliessgewässer um mit Hilfe dieses Inventars eine maximal zulässige Wärmeeinleitung pro Einzugsgebiet festzulegen. Diese sei keine Konstante, sondern variiere einerseits mit der Wassertemperatur, andererseits mit der jeweiligen Abflussmenge des Fliessgewässers. Die Erhebung sei erforderlich, um die Verträglichkeit einer zusätzlichen Erwärmung um 0.01 °C pro Einleitstelle abschätzen und beurteilen zu können. Wärmeeinleitungen seien im gesamten Einzugsgebiet integriert zu betrachten und im Sinne eines Einzugsgebietsmanagements zu begrenzen. Dazu seien wissenschaftliche Erhebungen und Abklärungen zu tätigen und insbesondere die Aufnahmefähigkeit der Gewässer für Abwärmeeinleitungen in Abhängigkeit der Abflussmenge zu klären.
Die EAWAG verlangt, dass für Fliessgewässer, in welchen die Temperaturgrenze von 25 °C wiederholt im Sommer nicht eingehalten werden kann, und grundsätzlich für alle Fliessgewässer, bei welchen durch Wärmeeinträge die Temperaturen um mehrere °C verändert werden, ein Temperaturmanagement auf Einzugsgebietsebene durchgeführt werden müsse.
10/56 054.11-00003/00004/00003/00002/Q494-0924