Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV

3.3.2.46 Anh. 3 Ziff. 524: Holzfeuerungen – Messung und Kontrolle

Die meisten Behörden (AG, AI, AR, BL, BS, Cercl‘Air, FR, GL, GR, JU, KVU, NE, NW, OW, SG, SH, Stadt Winterthur, SZ, TG, Stadt Zürich, UR, VS, ZH), Organisationen für Umwelt- und Gesundheit (AefU, aha!, BirdLife, FMH, GELIKO, Greenpeace, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, Pro Natura, SGPG, VCS, WWF), Sonstige (Akademien Schweiz, ETH Zürich), die SP sowie eine Minderheit der Unternehmen (Silent-Power) und Wirtschafts- und Fachverbände (ECO SWISS, scienceindustries, SSV, Swiss Textiles, Swissmem) stimmen dem Entwurf der Vorschriften zur Kontrolle der Holzfeuerungen zumeist ohne Begründung zu.

Nur teilweise stimmen die Kantone BE, GE, SO, TI, VD und ZG zu. Nach Ansicht des Kantons BE ist nicht klar, ob von den drei Kriterien in Absatz 1 nur eines oder alle drei erfüllt sein müssen. Der Kanton GE beantragt, dass auf die Begriffe „Leistungserklärung“ und „gleichwertige Erklärung“ zu verzichten sei und stattdessen auf die Anforderungen der Ökodesign-Vorschriften der EU verwiesen werde. Auch sei in Absatz 1bisnicht klar, was mit „vergleichbaren Bedingungen“ gemeint sei, stattdessen solle das Kriterium sein, dass die Feuerung gemäss Vorgaben des Herstellers betrieben werde. In Absatz 3 sei zu präzisieren, dass die erste Kontrolle eine „visuelle“ Kontrolle sei. Nach der Erfahrung des Kantons SO sei eine zweijährliche Sichtkontrolle schwierig umzusetzen, stattdessen soll nach einer erfolgreichen Kontrolle die nächste erst nach 6 Jahren erfolgen, was in Absatz 3 zu ergänzen sei. Der Kanton Tessin befürchtet, dass eine visuelle Kontrolle seiner auf über 130‘000 geschätzten Einzelraumfeuerungen schwierig und kostspielig sei. Der Kanton VD beantragt die Streichung der Absätze 1bis und 3, da eine periodische Messung von Kohlenmonoxid nicht aussagekräftig und die Messung von Staub bei solchen Anlagen mit den aktuell vorhandenen Techniken nicht realistisch sei. Absatz 3 stehe im Widerspruch zu Anhang 3 Ziffer 22 und die LRV müsse nicht definieren, was bei einer ersten Kontrolle zu überprüfen sei. Der Kanton ZG unterstützt die Einführung einer Abnahmemessung bei Heizkesseln, findet das Vorgehen bei einer periodischen Kontrolle aber unklar, was die Beurteilung „vergleichbarer Bedingungen“ betreffe. Dieser Teilsatz mit Bezug auf die Abnahmemessung in Absatz 1bissolle deshalb gestrichen werden.

Eine Vielzahl der Stellungnehmenden lehnt diese Ziffer ab (42), so der Kanton LU sowie diverse Unternehmen (Boss, Heitzmann, KKAG, LIGNO, Perler, SAG) und Verbände (bauenschweiz, BWSo, ERThun, feusuisse, GHP, GebäudeKlima, GrHo, HeGR, HELU, HeS, HIS, HW-R, LaFo, LBV, Lignum, ÖS, PROHOLZ LU, proPellets, SELVA, SFIH, WaldLuzern, Wald-Schweiz, WaldZug) aus dem Holzfeuerungs- und Holzbereich. Letztere sprechen sich für die Beibehaltung des durch feusuisse herausgegeben Geräteschilds für Speicheröfen aus, welches sich in der Praxis bewährt habe und sicherstelle, dass solche Feuerungen emissionsarm gebaut und betrieben werden. Bezüglich der Heizkessel bis 70 kW sind diese Unternehmen und Verbände gegen die Einführung einer Staubmessung, weil sie ungenau und deshalb anfechtbar sei. Es solle lediglich Kohlenmonoxid periodisch gemessen werden. Dieser Ansicht sind auch der SKMV und der VSFK. Andererseits begrüssen sie die vorgeschlagene flächendeckende Einführung einer Sichtkontrolle bei Einzelraumfeuerungen mit der in den Erläuterungen genannten Untergrenze von einem Ster Holzverbrauch pro Jahr als wirksame Massnahme zur Reduktion der Emissionen. Gewünscht wird hier ein national vereinheitlichter Vollzug. Der HEV ist der Ansicht, dass der stete Ausbau von Kontrollen einen unverhältnismässigen Aufwand generiere und nur zu geringen Verbesserungen führt und deshalb die bisherige Regelung beibehalten werden solle. Prométerre, sbv-usp, SGBV, SMP, SOBV, SVLT und VTL lehnen den Entwurf ebenfalls ab, weil er unverhältnismässig sei und die Vorteile der Holzenergie kompromittiere. OS hingegen lehnt den Vorschlag aus gegenteiligen Gründen ab: Nur wiederholte Messungen von Staub und Kohlenmonoxid führten dazu, dass die Emissionen vermindert werden und geeignete Geräte stünden zur Verfügung. Deshalb seien bei Einzelraumfeuerungen immer Abnahmemessungen und bei Kesseln periodische Messungen durchzuführen.

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