Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV

lusten führen würden. Lufthygienisch stellten die Abgasverluste keine entscheidende Einflussgrösse dar. Bei industriellen Anlagen könnten die heutigen Verlustwerte bereits nur knapp oder nicht eingehalten werden und noch tiefere Werte seien weder technisch möglich noch wirtschaftlich tragbar. V3E und der WKK-Fachverband beantragen die vollständige Streichung der Ziffer aus der LRV, da das Thema Energieeffizienz bereits anderweitig geregelt sei (MuKEn).

3.3.2.39 Anh. 3 Ziff. 415: Ölfeuerungen – Verwendung von Heizöl Extraleicht

Die Verwendung von Ökoheizöl in Anlagen bis 5 MW zur Pflicht zu erklären, wird grossmehrheitlich gutgeheissen. 54 Stellungnehmende stimmen dem Entwurf zu (AG, AI, AR, BE, BL, BS, Cercl‘Air, EKL, FR, GE, GL, GR, JU, KVU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, Stadt Winterthur, SZ, TG, Stadt Zürich, UR, VD, ZG, ZH, AefU, BirdLife, Greenpeace, Pro Natura, VCS, WWF, SP, Akademien Schweiz, ETH Zürich, Silent-Power, Carbura, GebäudeKlima, LBV, ÖS, sbv-usp, scienceindustries, SGBV, SMP, SOBV, SSV, SVLT, Swiss Textiles, Swissmem, VSFK, VTL). Die Kantone JU und NE bemerken, dass es schwierig sein werde, die Vorschrift zu vollziehen, falls das Ökoheizöll nicht wie Heizöl und Diesel farblich differenziert werden könne. Einige Umweltverbände (AefU, BirdLife, Greenpeace, Pro Natura, VCS, WWF) halten fest, dass dies zu leicht höheren Kosten für die Betreiber führe und dass die vorgesehene Übergangsfrist begründet sei und akzeptiert werden könne. Die SP hingegen stellt die Frage, ob es tatsächlich eine Frist von 5 Jahren brauche. Carbura nimmt die Bestimmung zur Kenntnis und begrüsst ausdrücklich die dazugehörigen Übergangsbestimmungen. Swissmem erachtet den Preisunterschied von Heizöl Extraleicht und Öko als gering und verkraftbar und sieht in der Vorschrift einen Mehrwert für die Umwelt, der mit kleinem Aufwand generiert werden könne.

7 Gesundheitsorganisationen stimmen nur teilweise zu (aha!, FMH, GELIKO, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, SGPG) und begründen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Luftschadstoffe keinen Sinn mache, solche Brennstoffe überhaupt noch zuzulassen.

Ablehnend äussern sich 4 Verbände (ECO SWISS, EV, HEV, Swissoil). Nach Ansicht von ECO SWISS sei nicht einzusehen, weshalb gerade kleine Feuerungen mit vergleichsweise geringen Emissionen auf Heizöl Extraleicht verzichten müssten. Die EV und Swissoil lehnen die Bestimmung mit der Begründung ab, dass auf eine Obergrenze von 5 MW verzichtet werden müsse, um eine konsequente Einführung von Ökoheizöl zu ermöglichen. Der HEV beantragt, die Ziffer zu streichen, da es Sache der Eigentümer sei zu entscheiden, welche Brennstoffe sie verwenden möchten. Falls geringere Unterhaltskosten resultierten, würden viele Betreiber freiwillig umsteigen. Eventualiter beantragt er, nicht die Verwendung sondern den Verkauf einzuschränken, damit die Restmengen in den Heizöltanks noch aufgebraucht werden können.

3.3.2.40 Anh. 3 Ziff. 421 Abs. 1: Ölfeuerungen – Verwendung von Heizöl Mittel und Schwer

Bis auf den Kanton JU, welcher seine Ablehnung nicht spezifisch begründet, heissen alle 61 Stellungnehmenden (AG, AI, AR, BE, BL, BS, Cercl‘Air, FR, GE, GL, GR, KVU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, Stadt Winterthur, SZ, TG, Stadt Zürich, UR, VD, VS, ZG, ZH, AefU, aha!, BirdLife, GELIKO, Greenpeace, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, Pro Natura, SGPG, VCS, WWF, SP, Akademien Schweiz, ETH Zürich, Silent-Power, ECO SWISS, EV, GebäudeKlima, LBV, ÖS, sbv-usp, scienceindustries, SGBV, SMP, SOBV, SSV, SVLT, Swiss Textiles, Swissmem, Swissoil, VSFK, VTL), welche sich zu dieser Ziffer geäussert haben, den Entwurf gut. Teilweise wird bemerkt, dass in der Schweiz in absehbarer Zeit nicht mit der Erstellung der davon betroffenen Anlagen zu rechnen sei.

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