Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV
für diese mindestens dieselben Emissionsgrenzwerte gelten sollten (AG, BL, BS, GR, NW, SG, Stadt Winterthur, UR, ZH). Bezüglich des vorgesehenen Grenzwerts für Kohlenmonoxid bei Einzelherden und Backöfen beantragen die Kantone AG, GL, GR, NW und SG, den Grenzwert bezüglich der Norm EN 12815 und den Ökodesignvorschriften nochmal zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Verschiedene Kantone (AG, BL, BS, GR, NW, SG, SO, UR, ZH) fordern die Senkung des Staubgrenzwerts für Restholzfeuerungen über 70 kW von 50 auf 20 mg/m3. Dies deshalb, weil aufgrund der letzten LRV-Änderung vom 3.3.2017 neu auch Einwegpaletten in solchen Anlagen verbrannt werden dürfen. Der Kanton TG findet die Anforderungen hoch und beantragt, sie zu überarbeiten. Der Kanton VD wünscht die Einführung von Stickoxid-Grenzwerten von 250 mg/m3 für alle Feuerungen bis 10 MW, da dies dem Stand der Technik entspreche und ansonsten gegenüber Öl- und Gasfeuerungen unfair sei. Der Kanton ZG schliesslich beantragt die Einführung konkreter Grenzwerte für Halogene in Absatz 4 zwecks Harmonisierung. GELIKO, Herzstiftung, Krebsliga und Lungenliga stimmen teilweise zu und beantragen, für die Herleitung der Grenzwerte nach Schadstoff unterschiedliche Faktoren zu verwenden und nicht generell von einem Faktor 2 gegenüber den Prüfstandswerten auszugehen. Lustenberger stellt den Antrag, dass der Begriff der Feuerungswärmeleistung durch die Nennwärmeleistung zu ersetzen sei, da letzterer auf den Typenschildern deklariert werde. Viele Unternehmen und Verbände insbesondere aus dem Holzfeuerungsbereich und der Waldwirtschaft (Boss, Heitzmann, KKAG, LIGNO, SAG, bauenschweiz, BWSo, ERThun, feusuisse, GHP, GebäudeKlima, GrHo, HeGR, HELU, HeS, HIS, HW-R, LaFo, LBV, Lignum, ÖS, PROHOLZ LU, proPellets, SELVA, SFIH,VSSM, WaldLuzern, WaldSchweiz, WaldZug) fordern Anpassungen an den vorgesehenen Grenzwerten: Sie beantragen, bei Herden und Einzelraumfeuerungen auf einen Staubgrenzwert zu verzichten, da es genüge, den korrekten Betrieb mit einer Kohlenmonoxid-Messung zu überprüfen. Zudem erachten sie eine Staubmessung als kritisch bzgl. Einflüssen der Abgasanlage, Messgenauigkeit und Sondenposition. Bei handbeschickten Kesseln solle der Kohlenmonoxid-Grenzwert auf 3‘000 mg/m3 und bei automatisch beschickten Schnitzel- und Pelletheizungen der Feststoffgrenzwert auf 100 mg/m3 angehoben werden. Die vorgeschlagenen Emissionsgrenzwerte seien zu pauschal hergeleitet und berücksichtigten die einzelnen Feuerungstypen zu wenig. Weiter halten sie fest, dass die Messempfehlungen unter Einbezug der Branche überarbeitet werden und mit Inkrafttreten der LRV vorliegen sollen. Der SSV hingegen fordert eine Verschärfung des vorgesehenen Kohlenmonoxid-Grenzwerts für Herde und Backöfen, weil er nicht dem Stand der Technik entspreche und OS vertritt die Ansicht, dass auch handbeschickte Kessel einen Grenzwert von 50 mg/m3 für Staub einhalten müssten. Dieser Wert sei gemäss Fachleuten erreichbar. Die Luftunion weist darauf hin, dass die Messmethoden für kleine Holzfeuerungen noch nicht definiert seien und dass unbedingt angegeben werden müsse, ob gegenüber den Messempfehlungen für stationäre Anlagen auch vereinfachte Methoden zugelassen würden. Der VSKF verlangt eine Anhebung des Feststoffgrenzwerts bei automatischen Heizkesseln auf 100 mg/m3, vertritt aber grundsätzlich die Ansicht, dass bei Feuerungen bis 70 kW auf eine Feststoffmessung verzichtet werden sollte.
Ablehnend äussern sich schliesslich die Kantone BE, JU und LU. BE weist darauf hin, dass auch für Herde und Backöfen sowie für Einzelraumfeuerungen über 500 kW dieselben Grenzwerte wie darunter gelten sollen. Die Ablehnung von JU und LU begründet sich in ihrer gesamthaft kritischen Haltung zur LRV-Revision, gerade auch im Bereich der Holzfeuerungen. Perler stützt die Haltung von feusuisse, lehnt die Verschärfungen der Grenzwerte im Unterschied zum Verband jedoch ganz ab. Der HEV fordert, dass der Kohlenmonoxid-Grenzwert für Einzelraumfeuerungen bei 4‘000 mg/m3 belassen werden sollte, ebenso sei auf einen Staubgrenzwert für diese Kategorie inkl. Herde zu verzichten. Prométerre, sbv-usp, SGBV, SMP, SOBV, SVLT und VTL lehnen die Änderungen ab, weil die Grenzwerte zu tief seien und sie die Holzenergie als erneuerbare Energiequelle kompromittiert sehen.
34/56 054.11-00003/00004/00003/00002/Q494-0924