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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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2. Titel: Lernfahrten
Art. 60 Definition
Als Lernfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer oder Führerin im Besitz eines Lernfahrausweises sein muss.
Art. 61 Begleitperson
Lernfahrten ohne Begleitperson dürfen durchgeführt werden:
a. mit dem Lernfahrausweis der Kategorie AM, A1, A2, A, B1, F, G, P und P1;
b. mit dem Lernfahrausweis der Kategorie BE, C1E, CE, D1E oder DE auf Anhängerzügen, sofern der Fahrschüler oder die Fahrschülerin den Führerausweis für das Zugfahrzeug besitzt.
Art. 62 Passagiere
1Auf Lernfahrten dürfen keine berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden.
2Der Inhaber oder die Inhaberin eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern sowie auf oder in anderen Motorfahrzeugen oder Motorfahrzeugkombinationen, mit welchen er oder sie Lernfahrten ohne Begleitperson durchführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.
3Auf Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D1 oder D dürfen keine Personen mitgeführt werden. Ausgenommen sind die Begleitperson nach Artikel 15 Absatz 1 SVG, der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin, der Verkehrsexperte oder die Verkehrsexpertin sowie weitere Fahrschüler und Fahrschülerinnen. Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin muss die vorgeschriebene Anmeldebestätigung mitführen.
Art. 63 Durchführung
1Solange Motorfahrzeuge von Inhabern und Inhaberinnen eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.
2Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss die Begleitperson neben dem Fahrzeugführer oder der Fahrzeugführerin Platz nehmen, ausgenommen auf Ausbildungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren.
3Fahrschüler und Fahrschülerinnen dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind. Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.